Logo Deutscher Zahnärztetag Dr. Kerstin Dulisch (Aachen)
Dr. Kerstin Dulisch (Aachen)

Zahnschmerzen eines fünfjährigen Jungen am Freitagabend und die Reichweite der zahnärztlichen Hilfeleistungspflicht

Samstag, 10. November 2012
Zeit: 9:45-10:30 Uhr
Ort: Forum, Analog
Ebene/Etage: 0

Der zu diskutierende Fall:

Familie Z. hat sieben Kinder. Nach einigen überwiegend enttäuschend verlaufenden Behandlungen durch den ortsansässigen Zahnarzt wechselt die Familie zu einem auf Kinderzahnheilkunde spezialisierten Zahnarzt, dessen Praxis 70 Autominuten entfernt ist. Alle Kinder werden dort zu ihrer Zufriedenheit betreut, und der Zahnarzt räumt der Familie halbjährlich Termine von ein bis zwei Stunden Dauer ein.
An einem Freitagabend entwickelt der 5-jährige Sohn der Familie sehr heftige Schmerzen an einem Zahn, der noch vom Vorbehandler mit einer Füllung versorgt worden war. Die Mutter möchte aufgrund erheblicher zeitlicher und organisatorischer Engpässe mit ihrem Sohn einen Zahnarzt vor Ort – nämlich besagten Vorbehandler – aufsuchen, doch der gibt ihr die Auskunft, für die Behandlung am Abend sei der Hauszahnarzt zuständig, oder aber sie müsse die Universitätszahnklinik aufsuchen, die allerdings ebenfalls 70 Autominuten entfernt ist.
T.Z. ist ratlos. Eigentlich hätte sie erwartet, dass in einem solchen kindlichen Notfall eine Art "zahnärztliche Hilfeleistungspflicht" besteht. Da die Schmerzen ihres Sohnes weiter zunehmen, ruft sie gegen 19.30 Uhr den "Kinderzahnarzt" an, der eben erst von der Praxis heimgekommen ist, und stellt ihm folgende Fragen:
Muss sie hinnehmen, dass der Vorbehandler ihren Sohn vor Ort nicht mehr am selben Abend behandeln möchte? Besteht die grundsätzliche Option, dass der Sohn im Rahmen einer Notdienstregelung von einem anderen Zahnarzt der Region behandelt wird? Und, zu guter Letzt, wäre der Hauszahnarzt nötigenfalls selbst bereit, sie im Bedarfsfall noch so später Stunde zu empfangen? Wie sollten die Antworten des Hauszahnarztes ausfallen?
 
 
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