Dr. Volker Holthaus (Bad Segeberg)
Zahnärztliche Behandlung von Special-Needs Patienten – ein interdisziplinäres Konzept |
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Freitag, 8. November 2013 Zeit: 14:00-14:30 Uhr Ort: CC, Conclusio Ebene/Etage: C2 Die Zahnärztliche Behandlung von Menschen mit Behinderungen erfordert immer ein interdisziplinäres Vorgehen. Dieses Patientengut ist in der Regel genetisch, medizinisch, physisch oder psychisch eingeschränkt. Vor Behandlungsbeginn muss sich der Zahnarzt über die Risiken einer Therapie in Kenntnis setzen und den Behandlungsbedarf, der immer unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Patienten zu stellen ist, vorrausschauend bestimmen. Dies gilt in chirurgischer Hinsicht, aber auch insbesondere in der konservierenden und prothetischen Rekonstruktion. Hier sind auch ethische Überlegungen notwendig. Bei Versorgungen, die eine Allgemeinnarkose benötigen, ist die interdisziplinäre Konsultation mit Internisten, Neurologen, Pädiatern und Anästhesisten unumgänglich. Auch können bei ITN-Behandlungen andere Disziplinen, zum Beispiel Gynäkologen, direkt zugezogen werden, um Vorsorgemaßnamen vorzunehmen. |
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