Logo Deutscher Zahnärztetag
Freitag, 8. Nov. 2013
Zeit: 11:45-12:30 Uhr
Ort: CC, Illusion
Ebene/Etage: C3

Grundsätzlich bestehen bei ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen bei Minderjährigen die gleichen rechtlichen Anforderungen und Implikationen wie bei der Behandlung erwachsener Patienten. Die in haftungsrechtlicher Hinsicht bedeutsamen Kardinalpflichten aus dem Behandlungsvertrag lassen sich fokussieren auf die Sorgfaltspflicht, die Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten, die Dokumentationspflicht bezüglich aller wichtigen, mit der Behandlung zusammenhängenden Fakten und die Schweigepflicht. Sie gelten gleichermaßen bei der Erwachsenen- wie bei der Minderjährigen-Behandlung.
Besonderheiten bei der Minderjährigen-Behandlung hingegen ergeben sich bezüglich des Abschlusses des Behandlungsvertrages aus der fehlenden oder beschränkten Geschäftsfähigkeit des Minderjährigen sowie im Rahmen der Aufklärung und Einwilligung.

 
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