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Premiumpartner2011

128 Hände am Steuer – Risikominimierung durch professionelles Praxismanagement räumen und Gestaltungsmöglichkeiten suchen, um einigermaßen wirtschaftlich arbeiten zu können. Potenzial liegt zum Beispiel in § 5 der Gebührenordnung, der festlegt, dass eine Leis- tung je nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand mit einem Steigerungsfaktor multipliziert werden kann. Wie hoch dieser sein darf, ist nicht festgelegt. Die Konkurrenz schläft nicht Doch auch andere äußere Faktoren gefährden die ökonomisch gesunde Entwicklung einer Praxis. So sehen sich heute viele Zahnärzte auch wachsendem Konkurrenzdruck ausgesetzt. In den letzten 20 Jahren stieg die Zahl der niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte von etwa 30 000 auf etwa 55 000 an. Bis zum Jahre 2015 werden etwa 8 000 hinzukommen.3 Und damit nicht genug: Immer mehr Patienten verlegen notwendige Zahnbehandlungen ins Ausland. Jeder EU-Bürger darf sich in allen Mitgliedstaaten zahnärztlich behandeln lassen. Seit dem 1. Mai 2004 gilt dies selbstverständlich auch für die 10 neuen EU-Länder. Und in Ungarn oder Polen ist der Zahnersatz teilweise bis zu 70 % günstiger. Nach der EU-Osterwei- terung ist es nun auch möglich, Teile der Kosten von der eigenen Krankenkasse zurückzuer- halten – zu den üblichen Sätzen einer Behandlung in Deutschland. Zahnärzte neigen dazu, die Leistungen ihrer im Ausland tätigen Kollegen sehr kritisch zu betrachten. Viele zweifeln an der Qualität der Behandlung oder der Hochwertigkeit der verwendeten Materialien. Mitt- lerweile ist der Standard bei Ausbildung, Laborqualität und zahnärztlicher Behandlung in den osteuropäischen Ländern jedoch durchaus mit dem deutschen vergleichbar.4 Durch niedri- gere Löhne, Praxismieten und Laborkosten können zahnärztliche Leistungen dort schlicht- weg preisgünstiger angeboten werden. Für die Zahnärzte in Deutschland besteht deshalb die Notwendigkeit, ihre Patienten genau über die Vorteile einer inländischen Zahnbehand- lung zu informieren und sich über Service und Maßnahmen zur Patientenbindung von der europäischen Konkurrenz abzuheben. Druck von oben Zusätzlich zu finanziellem und Konkurrenzdruck muss sich die hiesige Zahnärzteschaft auch verstärkt mit gesetzlichen Auflagen auseinandersetzen. Vertragszahnärzte sind seit Januar 2011 nach § 135a Abs. 2, Nr. 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanage- ment einzuführen und weiterzuentwickeln. Die grundsätzlichen Anforderungen hierzu hat der Gemeinsame Bundesausschuss gemäß § 136b Abs. 1 Nr. 1 SGB V in Richtlinien zu bestim- 3 „Selbstständig und freiberuflich oder sozial betreut“, Dr. Joachim Schwalber im Zahnärzteblatt BW, Ausgabe 6, 2008. 4 Informationsblatt der Europäischen Verbraucherzentrale mit Sitz in Kiel.

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