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Premiumpartner2011

6 Besser sehen, optimal therapieren Indikationen zur DVT liegen demnach vor allem dann vor, wenn die räumliche Darstel- lung von besonderer Bedeutung ist oder bei hartgewebsorientierter Diagnostik. Dazu zäh- len zum Beispiel dentoalveoläre pathologische Veränderungen wie Zysten oder parodontale und periapikale Läsionen, aber auch Form- und Lageanomalien von Zähnen und deren Rela- tion zu Nachbarstrukturen wie Zahnwurzeln, Kiefer- und Nasenhöhle oder Nervenverläufe. DVT als Teil der Diagnostik in der zahnärztlichen Chirurgie Schnittbildverfahren machen in der zahnärztlichen Chirurgie vor allem dann Sinn, wenn die Situation eine detaillierte räumliche Beurteilung der Morphologie und der pathologischen Veränderungen im Zahn-, Mund- und Kieferbereich erfordert. Ebenso relevant für den Erfolg einer Operation sind aber die räumlichen Beziehungen zu operativ bedeutsamen Nachbar- strukturen. Gleichzeitig kann die dreidimensionale Darstellung Risiken vermindern, die durch das OP-Trauma entstehen oder intraoperative Verfahren unterstützen. „Den Patienten schon vor der OP unter der Schleimhaut kennen“ Dr. Markus Blume über Risiken bei der Operation, Qualität und den Stellenwert der Weiterbildung Redaktion: Herr Dr. Blume, Sie leiten gemeinsam mit zwei Kollegen ein unabhängiges Über- weiserzentrumfürDVT-Diagnostik.WelcherGedankestehtdahinterundwieläuftdieseDiagnostik typischerweise ab? Dr. Blume: Zunächst einmal sind wir, das heißt meine Kollegen aus den Fachbereichen Implantologie, Parodontologie, Endodontologie und ich überzeugt, dass die digitale Volu- mentomografie in jedem dieser Gebiete helfen kann, Risiken zu minimieren. Der Anschaf- fungswert für qualitativ hochwertige Geräte ist mit rund 250 000 Euro aber immer noch sehr hoch. Wenn ein Zahnarzt eine DVT-Aufnahme benötigt, überweist er seine Patienten daher in der Regel für den röntgenologischen Befund zu uns. Wir erstellen die Aufnahmen mit dem Accuitomo von Morita, interpretieren die Bilder und schicken diese zum Überweiser, damit er selbst dann mit seinem Patienten darüber sprechen kann. Denn eines möchte ich ganz klar herausstellen: Eine Diagnose ist immer das Ergebnis mehrerer Befunde – und der röntge- nologische Befund ist nur einer davon. Wenn ein Patient darauf besteht, teilen wir ihm den Befund auch sofort mit. Aber in der Regel verweisen wir an den überweisenden Zahnarzt, weil der den Patienten besser kennt. Bei den Aufnahmen ist dennoch immer ein Zahnarzt anwesend, das schreibt schon das Gesetz vor.

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