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Premiumpartner2011

154 Der Prävention verpflichtet schutz. Und – die Deutsche Ärzteversicherung verpflichtet sich, jedem Zahnarzt Versiche- rungsschutz zu bieten, selbst bei vorangegangenen Schadensfällen. Eine Besonderheit ist zum Beispiel auch der erweiterte Strafrechtsschutz mit der Übernahme von Verteidiger- und Verfahrenskosten ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme für jede Art der zahnärzt- lichen Tätigkeit. Der Zahnarzt ist selbst verantwortlich Eine ausreichende Absicherung gegen Haftpflichtansprüche aus der zahnärztlichen Tätigkeit ist standesrechtlich vorgeschrieben.„Der Zahnarzt muss sich ausreichend gegen Haftpflicht- ansprüche aus seiner beruflichenTätigkeit versichern“ – so derWortlaut in den Berufsordnun- gen der Landesärzte-/Landeszahnärztekammern. Der Zahnarzt ist somit in der Verantwortung, eine Berufshaftpflichtversicherung abzu- schließen und den Versicherungsschutz seiner individuellen Risikosituation entsprechend laufend anzupassen und zu aktualisieren. Im eigenen Interesse, denn die Risiken sind nicht nur breit gefächert, sondern können vor allem im Schadenfall die existenzielle Zukunft sei- ner Praxis treffen. Bei nachgewiesenem Behandlungsfehler kommen unter Umständen hohe finanzielle Forderungen auf ihn zu, und dabei spielt es keine Rolle, ob er im konkreten Fall selbst zahnärztlich tätig war, da er nicht nur für eigenes Verschulden, sondern auch für das seines angestellten Assistenten oder der nicht zahnärztlichen Mitarbeiterinnen haftet. Vertragsgrundlagen ändern sich Entsprechend komplex ist die Berufshaftpflichtversicherung des Zahnarztes im Hinblick auf die Vertragsgrundlagen. Sehr akribisch wird bereits im Versicherungsantrag nach den zahn- ärztlichen Funktionen und den zu versichernden Tätigkeiten gefragt. Dieses im Normalfall zu Beginn der beruflichen Karriere festgelegte versicherungstechnische„Raster“ ist natürlich nicht für immer gültig. Die Risikoverhältnisse ändern sich. Implantologie oder Gutachtertä- tigkeiten sind nur zwei Beispiele einer veränderten versicherungstechnischen Risikostruktur. Verantwortungsbewusste Versicherer geben den Zahnärzten Orientierungshilfen durch jährliche schriftliche Nachfragen (meist zusammen mit der Beitragsrechnung), ob und wie sich die zahnärztlichen Risiken im laufenden Versicherungsjahr geändert haben. Dieser Risi- kocheck ist nicht zu unterschätzen. Eine Vernachlässigung oder Nichtbeachtung kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Ein Tipp: Um die Risiken sicher abschätzen zu kön- nen, sollte der Zahnarzt die Hilfe seinesVersicherungsfachmannes bzw. seinerVersicherungs- fachfrau in Anspruch nehmen – die Beurteilung erfordert unbedingt Spezialwissen.

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