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Premiumpartner2011

157 Deutsche Ärzteversicherung – Versicherungsschutz mensetzt. Die Präsidenten der Bundesärztekammer und der Bundeszahnärztekammer, die Vorsitzenden der namhaftesten Verbände, darunter auch der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, beraten als Beiratsmitglieder die Geschäftsleitung der Deut- schen Ärzteversicherung. Eine der wichtigsten Aufgaben des Gremiums ist allerdings die Wahrung der Interessen der Kunden des Unternehmens. Bestehen Meinungsverschieden- heiten, zum Beispiel im Leistungsfall, so hat der Kunde das Recht, den Beirat anzusprechen. Dieser setzt sich mit dem Fall intensiv auseinander und gibt sein Urteil ab. Noch in jedem Fall ist die Deutsche Ärzteversicherung dem unabhängigen Urteil des Beirates gefolgt. Wie eng das Unternehmen im Berufsstand vernetzt ist, macht auch die Tatsache deutlich, dass aus dem Kreis des Beirates drei Persönlichkeiten in den Aufsichtsrat der Gesellschaft berufen werden. Altersvorsorgeplanung Der Euro von heute ist nicht mehr der Euro von morgen – eine Erfahrung, die sich nach Meinung der Ökonomen auch in Zukunft so weiterschreiben lässt. Was bedeutet dies für die Altersvorsorge. Auch hier ist Prävention die richtige Strategie. Steuern, Inflation und der demografische Wandel, der den Versorgungswerken zu schaffen macht, zwingen zur Risiko- vorsorge. Einer Vorsorge, die sich flexibel an das berufliche und private Leben anpasst und der Existenz- und Zukunftssicherung dient. Neben der klassischen Absicherung über die Leis- tungen des zahnärztlichen Versorgungswerkes ist die Wahl der richtigen Vorsorgestrategie im ersten und des richtigen Versicherungs-Partners im zweiten Schritt von großer Bedeu- tung. In ihrer Verantwortung als Standesversicherer hat die Deutsche Ärzteversicherung den Anspruch, maßgeschneiderte, zahnarztspezifische Produkte zu entwickeln und dem Zahn- arzt anzubieten. Übrigens: Die Entwicklung der Versicherungsprodukte und Konzepte wird durch den Beirat beratend begleitet. Ein Blick zurück – die Altersvorsorge nach dem Alterseinkünftegesetz Mit dem ab 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz wurde das deutsche Alterssicherungssystem nachhaltig verändert: Der Übergang zur nachgelagerten Besteue- rung wurde eingeleitet. Das heißt, während der Erwerbstätigkeit bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge steuerfrei. Die Alterseinkünfte sind im Gegenzug voll steuerpflichtig. Damit wird mehr Spielraum für die private Vorsorge geschaffen. Auch die Beiträge in die gesetz- liche Rentenversicherung bzw. die berufsständischen Versorgungswerke werden Zug um Zug steuerlich freigestellt, sodass mehr Geld für die private Vorsorge übrig bleibt. Und: Die private Vorsorge wird vom Staat durch Steuervergünstigungen zusätzlich gefördert. Hinzu

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