Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Premiumpartner2012

171 DAISY Akademie + Verlag – Honorierungssysteme der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa (BDIZ EDI) vor dem Bundesverfassungsge- richt. Vor Einreichung einer Klage hat der BDIZ EDI bereits im Vorfeld der Novellierung einen Appell an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestags gerichtet: „Der vorliegende Refe- rentenentwurf wird den Anforderungen an eine Gebührenordnung nur teilweise gerecht: Weder spiegelt er den aktuellen wissenschaftlichen Stand wider noch sichert er die Behand- lungsqualität, weil eine angemessene Honorierung von Beratungs- und Behandlungszeiten unterbleibt. Damit trägt der Verordnungsentwurf den berechtigten Interessen der Zahnärzte und ihrer Patienten nicht Rechnung (Paragraf 15 Satz 3 ZHG).“ Zahlreiche Artikel in der größtenteils fachfremden Tagespresse sprechen eine andere Sprache. Hier wirft man den „wohlhabenden“ Zahnärzten vor, weitere Honorarerhöhungen einzufordern, die letztendlich zu Lasten der Patienten gehen würden. Von der Forderung nach 70 % Honorarerhöhung und der gigantisch klingenden Summe von 345 Mio. Euro ist zu lesen. Der Prozentsatz von 70 % hat sich inzwischen auf lediglich 6 Prozent mehr Honorar- „Volumen“ relativiert. Vergleicht man das bisherige Durchschnittshonorar mit den künftigen Honoraren, die auf Basis von Faktor 2,3 berechnet werden sollen, sind sogar Honorareinbu- ßen in Höhe von 4,5 Prozent zu erwarten. Soweit die Theorie. Doch wie viel Geld mehr oder weniger kommt de facto in den Praxen an? Quelle: BdIZ / RP 0 50000 100000 150000 200000 250000 300000 350000 400000 450000 1976 1977 1978 1979 1980 1981 1982 1983 1984 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Betriebskosten Praxisumsatz Nominalüberschuss Überschuss real Abb. 1  Diese Grafik verdeutlicht die Entwicklung von Betriebskosten und Zahnärzte-Einkommen. Grafik „Freiberufliche Praxisführung“

Seitenübersicht