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Premiumpartner2014

4 Eine Frage der Technik Redaktion:  Ist vor diesem Hintergrund die Diskussion um mehr oder weniger Strahlenbelastung beim Röntgen Ihrer Meinung nach übertrieben oder doch begründet? Dr. Hirsch:  Grundsätzlich gilt es, bei allen Röntgenuntersuchungen die Forderung nach einer rechtfertigenden Indikation zu beachten und die Untersuchung gemäß dem ALARA-Prinzip (As Low As Reasonably Achievable) durchzuführen. Generell führt die zunehmende Verbrei- tung der DVT-Geräte zu einer erhöhten Strahlenbelastung durch zahnärztliche Röntgenver- fahren. Dieser Entwicklung ist jedoch ein Gewinn an Diagnose- und Behandlungsqualität gegenüberzustellen, so dass aus meiner Sicht bei Beachtung der oben genannten Prämissen der Einsatz der DVT in der Zahnheilkunde in einer Reihe von Fällen sinnvoll ist und nicht an Bedenken des Strahlenschutzes scheitern sollte. Eine Minimierung der Strahlenbelastung bei DVT-Aufnahmen ist vor allem durch eine geeignete Auswahl der Größe des Untersuchungs- gebietes (Field of View, FOV) zu erreichen, hier sind Geräte mit Einblendung auf Formate bis 4x4 cm klar im Vorteil. So lassen sich die oben genannten 100 µSv für eine DVT-Untersuchung durchaus in einen Bereich deutlich unter 20 µSv senken, was eventuell beim Patienten vor- handene Bedenken weiter verringern sollte. Redaktion:  „Präventive Therapiekonzepte“ stehen dieses Jahr im Fokus des DtZt. Welche Rolle spielt der Präventionsgedanke in der Röntgendiagnostik? Dr. Hirsch:  Röntgenuntersuchungen im Rahmen präventiver Therapiekonzepte sind vor allem Bissflügelaufnahmen zur Kariesdiagnostik, die, verglichen mit z. B. der Schweiz und Skandinavien, in Deutschland seltener durchgeführt werden. Prävention umfasst aber auch Prävention von iatrogenen Schäden, wie z. B. Nervschädigungen bei derWeisheitszahnextrak- tion, die durch eine DVT-Diagnostik im Einzelfall verhindert werden können. In diesem Sinne und Kontext würde ich den Einsatz der DVT als Prävention verstehen. Ansonsten können wir mit der Röntgendiagnostik regelmäßig nur bereits manifeste Erkrankungen feststellen, so dass Röntgenaufnahmen im Zusammenhang mit Prävention (Ausnahme Kariesdiagnostik) eine eher geringere Rolle spielen. Redaktion:  Der Zahnarzt muss für jede Röntgenaufnahme eine „Nutzen-Risikoabwägung“ (Rechtfertigende Indikation) durchführen und diese auch dokumentieren. Bei welchen Patienten/ Indikationen ist keine DVT ratsam? Und andererseits, bei welchen Indikationen ist die dreidimen­ sionale Bildgebung quasi ein MUSS?

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