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Premiumpartner2014

151 Dampsoft – Praxissoftware einsehen darf, muss der übergebende Zahnarzt jeden Patienten per Einverständniserklärung darum bitten, die Daten an den übernehmenden Zahnarzt weitergeben zu dürfen. Da diese Methode sehr zeitintensiv, unsicher und teuer ist, wurde das so genannte „Zwei-Schrank- Modell“ entwickelt. Es funktioniert folgendermaßen: Die Patientenkarteien, inklusive aller Pflichten des Arztes (Aufbewahrung, etc.), bleiben im Eigentum des übergebenden Zahnarz- tes. Der übernehmende Zahnarzt erhält allerdings durch den Abschluss eines Verwaltungs- vertrages den Besitz an den verschlossenen Patientenkarteien und verpflichtet sich, erst auf die Karteien zuzugreifen, wenn der Patient zu einer Behandlung in die Praxis kommt und mit der Übergabe der Daten einverstanden ist. Das gleiche Modell ist auch beim Einsatz von EDV-Systemen anzuwenden – mit dem einzigen Unterschied, dass die elektronischen Pati- entendaten für den übernehmenden Zahnarzt mit einem Passwort gesperrt sind und nicht in einem Schrank liegen. Redaktion: Können Sie aus Ihrer beruflichen Erfahrung heraus Tipps zur Fehlervermeidung im Rahmen der Praxisabgabe geben und vielleicht ein Fallbeispiel nennen? Trulsen: Meiner Meinung nach sollte ein Zahnarzt im Rahmen einer Praxisabgabe immer die Hilfe eines professionellen Bera- ters suchen. Ein guter Berater ist dazu in der Lage, die Übergabe so strukturiert aufzuar- beiten und zu organisieren, dass während dieses Prozesses wesentliche Fehler vermie- den werden. Hier ein Beispiel: Ein Zahnarzt hat sich mit der Bitte an die OPTI Zahnarztberatung GmbH gewandt, seine Praxis so schnell wie möglich und zu einem guten Preis zu ver- mitteln. Er wollte in diesem Jahr bereits seine aktive berufliche Laufbahn beenden, hatte sich allerdings zu spät um die Praxisabgabe gekümmert, mit der Folge, dass ihm nun Patienten und Mitarbeiter wegliefen. Damit es für keinen Zahnarzt zu einer vergleichba- ren Situation kommt und die Basis für seine Abb. 2  Der Umgang mit den Patientenkarteien ist ein wichtiger Punkt bei der Praxisübernahme. Beim „Zwei-Schrank-Modell“ bleiben die Akten im Eigen- tum des übergebenden Arztes. Der übernehmende Arzt erhält per Verwaltungsvertrag den Besitz und verpflichtet sich, erst auf die Daten zuzugreifen, wenn der Patient sein Einverständnis erklärt hat. © Juergen Jotzo / pixelio.de

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