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Premiumpartner2014

154 Prävention vor Wertverlust Frings: Das kann ich bestätigen. Informationen, die die Ernsthaftigkeit der Pläne der Regie- rungspräsidien belegen, gibt es zum Beispiel aus Niedersachsen. Auch dort ist die Anzahl der Inspektoren enorm aufgestockt worden. Die umfangreichen Maßnahmen begannen mit Begehungen in ganz Hannover, die zuständigen Stellen streben aber Begehungen aller Praxen in Niedersachsen an. Dies hat zur Folge, dass sich auch die angrenzenden Nachbar- länder dafür interessieren. Wer sich also jetzt schon vorbereitet, handelt richtig. Auch wenn sich niemand über eine Prüfung freut, während des Vortrags war keine negative Stimmung gegenüber uns Referenten erkennbar. Die Zuhörer wissen schließlich, dass wir die Richtlinien nicht konzipiert haben und nur helfen möchten.Vielmehr haben alleTeilnehmer konzentriert und gespannt zugehört. Generell kann man sagen, dass viele Praxen zwar schon wissen, wo noch Handlungsbedarf besteht, aber große Investitionen und Veränderungen scheuen. Als Beispiel wäre hier die Instrumentenaufbereitung zu nennen. Hier wirken sich Änderungen meist auch spürbar auf die Arbeitsabläufe in der Praxis aus. Redaktion: Gibt es im Zusammenhang mit der Praxisbegehung Fragen der Besucher des Vortrags, die häufiger gestellt werden und somit auf einen erhöhten Informationsbedarf schließen lassen? Frings: Viele Teilnehmer möchten wissen, welcher Zeitraum ihnen bei einer angekündigten Begehung von der Ankündigung bis zum Termin bleibt. Der Zeitrahmen ist jedoch durchaus unterschiedlich und regional von der Auslastung der Begeher abhängig. Unsere Informatio- nen reichen von Zeitspannen von vier Wochen bis hin zu vier Monaten. Häufig werden wir nach den Vorträgen auch gefragt, inwieweit wir als Berater vor Ort Hilfe- stellung leisten können. Eine solche Unterstützung bietet die OPTI Zahnarztberatung GmbH in Form einer simulierten Praxisbegehung an. Regelmäßig kommen aus dem Auditorium Fra- gen zum Bußgeldkatalog, doch auch in diesem Punkt existiert keine einheitliche Regelung. Eine Praxisschließung, oder ein Aufbereitungsverbot, das einer Schließung gleichkommt, gefährdet aber in jedem Fall die Existenz des Betreibers und seines Teams. Die Summen, die von den Teilnehmern des Kurses genannt wurden, reichen beispielsweise in Niedersachsen von 3000 bis 5000 Euro bei Fehlen des RDGs. Immer wieder besteht auch Informationsbedarf zum Bestandsschutz. Hier gilt: Die Aufbereitungsrichtlinien müssen grundsätzlich erfüllt wer- den, es existiert aber immer ein gewisser Bestandsschutz. Allerdings müssen die betroffenen Praxen dennoch aufmerksam sein, zum Beispiel bei größeren Neuerungen in der Praxis. Denn ab einer gewissen Investitionssumme ist der Bestandsschutz ggf. hinfällig.

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