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Premiumpartner2015

160 Topkräfte in Klinik und Praxis – Ein Lösungsansatz für die Abrechnung Und tatsächlich ist bei fast jedem/jeder praktizierenden Zahnmediziner/in in vielen Gesprächen mit der Autorin bei der Frage nach den„Top 3 der Herausforderungen der tägli- chen Arbeit“ das Stichwort„Personal“ ein wesentlicher Teil der Antwort. Spannend bleibt die Frage: Wie erkennt man in verantwortlicher Position die Qualitäten vonTop-Mitarbeitern? Sicher, das Auftreten und die fachlichen Kenntnisse sowie das Engage- ment einer Stuhlassistenz sind in der Regel schnell gut zu beurteilen, denn dies ist auch stets das direkte Metier des Behandlers im konkreten Blickfeld seiner eigenenTätigkeit. Anspruchs- voller werden solche Überlegungen im Bereich der Verwaltung. Wie etwa der Empfang, also das „erste Gesicht von Klinik und Praxis“, auf Patienten wirkt, ist im Vergleich nur indirekter ermittelbar. Und trotzdem überaus relevant, denn der Patient kann seine Wahrnehmungen diesbezüglich in der Regel deutlich besser beurteilen als beispielsweise die klinische Exzellenz des Behandlers. Patientenwahrnehmungen in diesem Bereich werden zudem recht schnell geteilt. Fokussiert man diese Beobachtungen auf den Abrechnungsbereich, verschärft sich das Bild um die Komponente„Spezialisten-Wissen“ rund um die BEMA und die GOZ. Was bedeutet es konkret, wenn der Bereich Abrechnung in der Klinik und Praxis nicht so stark besetzt ist? Akute oder chronische Engpässe kosten schlicht und ergreifend bares Geld. Diese Kosten nehmen durchaus unterschiedliche Formen an: Die ungewollt verspätete Abrechnung hat stets Auswirkung auf die Liquiditätssituation und bedeutet im Zweifelsfall ein Mehr an Zinsen für den Kontokorrent. Die inhaltlich problematische Abrechnung wiede- rum birgt zweierlei Diskussionspunkte: 1. Falsch abgerechnete Leistungen öffnen der Rechnungseinrede (sowie ggf. der berufsständi- schen Kammer, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und schlimmstenfalls der Staatsanwalt- schaft) Tür und Tor. 2. Nicht alle erbrachten Leistungen werden adäquat oder überhaupt abgerechnet. Jeder Euro, der hier verloren geht, bedeutet gleichzeitig einen Euro Verlust beim Reingewinn. Denn die Leistung ist erbracht worden und alle Kosten sind angefallen. Exkurs: Bei der letzteren Betrachtung kann es im Übrigen immer nur um die leistungsge- rechte und damit auch dem Patienten gegenüber faire Abrechnung gehen. Der Anstand und darüber hinaus die Rechtslage verbieten es, die Abrechnungserstellung als Raum für kreative Zusatzgewinne zu interpretieren. Erfreulicherweise kann an dieser Stelle eine Lanze für das Abrechnungsverhalten der Zahnärzte hierzulande gebrochen werden. Das übervorteilende Abrechnungsverhalten, das den Patienten von kostenerstattenden Stellen indirekt und oft auch immer unverblümter suggeriert wird, kann die Autorin nicht pauschal bestätigen. Mit der sehr beträchtlichen Zahl rechtlicher Einheiten an Kliniken und Praxen im dentalen

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