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Premiumpartner2011

158 Der Prävention verpflichtet kommt ein weiterer interessanter steuerli- cher Effekt: Im Alter ergibt sich oft ein nied- riger persönlicher Steuersatz, da in der Regel die Alterseinkommen niedriger sind als die Erwerbseinkommen. Die neue Vorsorge folgt einem soge- nannten Schichtenmodell. Die Basisvor- sorge als erste Schicht umfasst die Beiträge in und die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und den berufsständi- schen Versorgungseinrichtungen. Zu dieser Schicht gehört auch die private kapitalge- deckte Basisrente, eine Leibrentenversiche- rung. Für alle Produkte der ersten Schicht gilt die nachgelagerte Besteuerung im Rahmen der vorgenannten Übergangsregelung. ZurzweitenSchicht,derkapitalgedeckten Zusatzvorsorge werden die Durchführungs- wege (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) der betrieblichen Alters- versorgung und die über staatliche Zulagen oder steuerliche Begünstigungen geförderte private Zusatzvorsorge (Riester-Rente) gezählt. Die geförderten Beiträge werden ohne Über- gangsfrist zu 100 Prozent steuerlich angesetzt – im Gegenzug sind die Leistungen in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Die dritte Schicht, die private Altersversorgung, umfasst Kapitalanlageprodukte wie Kapi- tallebensversicherungen und private Rentenversicherungen sowie alle zuvor nicht genann- ten Anlageformen. Ertragschancen und Sicherheit Heute hat der Begriff„Altersvorsorge“ eine andere Dimension als noch in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts – wie auch die einstige Auffassung, die das Alter mit Behinderung und Krankheit verband, nicht mehr gilt und einer ganz anderen Alterskonzeption gewichen ist. Heute bedeutet Altersvorsorge: Möglichst früh damit anfangen, den eigenen Lebensstan- dard fürs Alter zu sichern. Das bedeutet aktives Zukunftsmanagement. So stellt sich die Frage: Welche Kapitalanlage ist für mich über die Jahre hinweg optimal? Schon die Vielfalt an För- Abb. 5  © Yuri Arcurs - Fotolia.com

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