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Premiumpartner2011

161 Deutsche Ärzteversicherung – Versicherungsschutz zialversicherern lassen Selbstbehalte zu, die zu einer Reduzierung der Versicherungsprämie führen, und Praxisgründer erhalten oft auch Sonderrabatte. Praxisausfallversicherung Wenn der Zahnarzt durch Krankheit oder Unfall nicht mehr aktiv tätig sein kann, dann deckt eine Krankentagegeldversicherung den entgangenen Nettogewinn ab. Doch der Nettogewinn ist nur ein Teil der Erfolgs- rechnung einer Praxis. Außen vor bleibt der nicht unerhebliche Fixkostenblock. Hier kommt die Praxisausfallversiche- rung ins Spiel. Sie ersetzt die fortlaufenden Betriebskosten der Zahnarztpraxis, wenn der Geschäftsbetrieb bei Krankheit und Unfall des Praxisinhabers aber auch durch einen ver- sicherten Sachschaden zum Erliegen kommt. Und zwar die fixen Betriebskosten: von der Miete, über die Personal- und Bürokosten bis zu den Versicherungsprämien. Die Praxisausfallversicherung wird bedarfsgerecht in unterschiedlichen Varianten ange- boten, je nachdem, ob zum Beispiel ausschließlich die Kosten eines Praxisvertreters abge- deckt werden sollen oder eine umfassende Absicherung einschließlich des Praxisgewinns intendiert ist. Andererseits können auch ganz gezielt einzelne Leistungselemente ausge- schlossen werden, wenn diese schon über andere Versicherungen abgedeckt sind. Das wirkt sich dann natürlich beitragsmindernd aus. Zusammenfassend lässt sich sagen: Wie der Beitrag zeigt, lauern in allen Stadien des zahnärztlichen Berufslebens mögliche Risiken, aber es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich wirkungsvoll dagegen abzusichern, getreu dem Hufeland-Motto: „Vorsorgen ist besser als heilen“. Abb. 7  © Jonny McCullagh - Fotolia.com

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