Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Premiumpartner2011

181 DAISY Akademie + Verlag – Honorierungssysteme Vorentscheidung für die angekündigte neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), bei der eine grundlegende Strukturreform bevorstehe. Tatsache sei, so Leienbach, dass durch die GOZ- Novelle die Patienten und Versicherten deutlich höher belastet werden.„Die Kosten werden voraussichtlich um 14 bis 20 Prozent ansteigen – und zwar unabhängig davon, ob man das nun ‚Punktwerterhöhung’ oder ‚Strukturkomponente’ nennt“. Beim Honorarvolumen für die Zahnärzte sieht die PKV nach wie vor keinerlei Nachholbedarf. „Die Honorare aus der GOZ sind in den vergangenen Jahren bereits überdurchschnittlich stark gestiegen“, so die Mei- nung des PKV-Vertreters. Die Ausgaben der PKV für Zahnmedizin hätten sich in den vergan- genen zehn Jahren um 36 Prozent erhöht, also um mehr als das Doppelte der allgemeinen Preissteigerung, die im selben Zeitraum bei 17 Prozent lag. Und was kommt auf die gesetzlich versicherten Patienten zu? Eine vom Bundesminis- terium für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie des BASYS-Instituts ermittelte lediglich eine finanzielle Mehrbelastung von Privathaushalten in Höhe von 2,05 Euro – pro Jahr und Patient. Vor diesem Hintergrund seien merkliche Auswirkungen auf das Preisniveau nicht zu erwarten, so das BMG. Kurt Schüssler, der ehemalige Leiter der Bezirksdirektion Karlsruhe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KZV BW), ergänzt:„Die Bundeszahn- ärztekammer hat in einem Positionspapier festgestellt, dass die GOZneu nur dann Einfluss auf GKV-Versicherte nimmt, wenn die Behandlung über das von der GKV versicherte Leis- tungsniveau hinausgeht und überdurchschnittlich schwierig ist. Der Leistungskatalog der GKV umfasst alle Leistungen, die„ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. GKV-Versicherte sind also nur betroffen, wenn sie höherwertige Leistungen in Anspruch nehmen, als im Leistungskatalog der GKV ange- boten werden. Dies betrifft den Bereich der hochwertigen Füllungstherapie (Composite-Fül- lungen und Inlays aus Gold oder Keramik) sowie Zahnersatzversorgungen, die oberhalb der Regelversorgung einzustufen sind. Bei allen von der Regelversorgung erfassten Kronen (alle Vollgusskronen und verblendete Kronen im sichtbaren Bereich) ändert sich durch die GOZ- Novellierung nichts.“ Und selbst in denjenigen Fällen, in denen gesetzlich versicherte Patien- ten private Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, wird es nach Schüsslers Meinung keine dramatischen Kostensteigerungen geben, da der Punktwert nicht erhöht worden sei. „Die meisten Leistungsbewertungen bleiben unverändert“, so Schüssler. „Der jetzt vorliegende Kabinettsbeschluss stellt lediglich eine Ausweitung der GOZalt um einige neue Positionen dar und verändert das Abrechnungswesen nicht grundlegend.“

Seitenübersicht