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Premiumpartner2015

148 Der Zahnarzt als Unternehmer – Stellschrauben der Praxisentwicklung Tätigkeit auch in der Zahnmedizin. Meiner Meinung nach sollte jedoch die Freiberuflichkeit des Zahnarztes unbedingt erhalten und unterstützt werden. Der steigende Anteil an Zahn- ärztinnen erfordert neue Arbeits­ zeitmodelle. © giorgiomtb - fotolia.com In diesem Zusammenhang ist auch eine weitere Entwicklung erwähnenswert: die Grün- dung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), also typischer Ärztehäuser. Bisher mussten diese Zentren noch verschiedene medizinische Bereiche abdecken. Möglich war also bei- spielsweise eine Kooperation zwischen einem Allgemeinmediziner, einem Orthopäden und einem Pulmologen. Seit dem 1. August dieses Jahres ist eine Gesetzesänderung rechtskräf- tig, die eine Kooperation von Ärzten desselben Fachgebiets erlaubt. Konkret bedeutet dies, dass ein MVZ auch mit mehreren Zahnärzten möglich ist. Relevant ist hierbei zusätzlich eine weitere gesetzliche Novellierung: Im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen ist zu erwarten, dass im Laufe der kommenden Jahre das„Fremdbesitzverbot“ fällt. Momentan müsste bei einem MVZ zwischen Zahnärzten weiterhin ein Zahnarzt Geschäftsführer des Ärz- tehauses sein. Fällt das Fremdbesitzverbot, kann ein MVZ, zum Beispiel in Form einer GmbH, auch von einer Fremdfirma betrieben werden. Das Interesse an der Gründung medizinischer Versorgungszentren erfährt aktuell einen Aufwärtstrend. Interessant ist hierbei, dass dieses Modell offenbar als Chance bei einer weiteren Herausforderung an die Zahnmedizin ange- sehen wird. Wir bemerken auch als Berater in den letzen Jahren eine verstärkte„Landflucht“ bei selbstständigen Zahnärzten. Das heißt, abgabewillige Zahnärzte in ländlichen Gebieten finden trotz intensiver Bemühungen nicht immer Interessenten für ihre Praxen – und das, obwohl viele davon gut organisiert und profitabel sind. Problematisch ist dies nicht nur, weil der Verkauf der Praxis als Altersversorgung des Betreibers entfällt, sondern auch weil Eng- pässe in der zahnmedizinischen Versorgung der Bevölkerung in den betroffenen Gebieten

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