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Premiumpartner2015

163 BFS health finance GmbH – Der Abrechnungsspezialist Die Besonderheit ist, dass BFS als bisher einziges Abrechnungsunternehmen eine ent- sprechende behördliche Genehmigung erhalten hat. Dabei ist es BFS nach den Vorgaben des Bundessozialgerichts gestattet, der Praxis eine entsprechende Abrechnungskraft zur Ver- fügung zu stellen, um eine komplette Bearbeitung der Abrechnung durchzuführen. Wesent- licher Meilenstein war dabei auch die Zertifizierung durch den TÜV Rheinland. Als bisher einziges Abrechnungsunternehmen mit dem Zertifikat Dienstleister mit geprüftem Daten- schutz-Management stellt BFS sowohl die Prozessanforderungen des Bundesdatenschutzge- setzes als auch verschiedene internationale ISO-Sicherheitsnormen sicher und gewährleistet deren Einhaltung. Personalengpässen bei der Abrechnung kann daher sowohl im Bereich der Privatliqui- dation als auch im Bereich der GKV-Abrechnung rechtskonform entgegengewirkt werden. Jörg Schnelle, Geschäftsführer der BFS health finance GmbH Konstruktiv diskutiert: ein Interview mit Jörg Schnelle und Dr. Ulrich Thomé, Geschäftsführer der BFS health finance GmbH Redaktion: Die Komplexität in den Praxen nimmt zu. Wie manifestiert sich dies aus Ihrer Sicht in den Praxisprozessen? Jörg Schnelle: Der administrative Anteil im Praxisbetrieb und die Komplexität der gesetzli- chen Anforderungen rund um die Behandlung nehmen immer weiter zu, so dass weniger Zeit für den Patienten bleibt. Wer medizinische Versorgung auf höchstem Niveau sicherstel- len will, muss schon dafür regelmäßig beträchtlichen persönlichen und unternehmerischen Aufwand betreiben. Und dann wollen die vielfältigen Behandlungsmöglichkeiten dem

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