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Premiumpartner2010

132 Zeitlos wichtig – Versicherungsschutz für Zahnärzte Hilfe für die Helfer – ärztliche Absicherung historisch betrachtet „Auf Anraten seines Leibarztes ließ sich Ludwig XIV. alle schlechten Zähne ziehen. Das‚Ausrei- ßen‘ der Zähne im linken Oberkiefer führte zu einem Abszess, einer Nasennebenhöhlen- und einer Knochengewebsentzündung. Um die Schmerzen zu lindern, zog der Arzt auch noch die restlichen oberen Zähne. Bei dieser Gelegenheit brach er einen Teil des Gaumenbeines mit heraus und brannte‚zum Zwecke der Desinfektion (...) seiner Majestät das Loch im Gau- men mit einem glühenden Eisenstab‘ aus. Der König hielt diesen Torturen tapfer stand. Sein Gesicht war jedoch entstellt, die ständigen Schmerzen machten ihn reizbar. Beim Wein spru- delte die Hälfte wieder zur Nase heraus, weil das Loch im Gaumen Mund und Nase mitein- ander verband. Speisereste setzten sich für Wochen in diesen Öffnungen fest. Da Ludwig XIV seinen Leibärzten weiterhin blind vertraute, ließ er auch noch alle unteren Zähne entfernen, wobei der Unterkiefer brach. In den letzten Jahrzehnten seines Lebens war der Sonnenkönig zahnlos und schluckte sein Essen unzerkaut.“ (Quelle: zm-extra,„Das Zahnleiden des Sonnen- königs“) Hohe Erwartungen und hohes Risiko – die zwei Seiten des medizinischen Alltags Die Art, wie die Leibärzte des französischen Sonnenkönigs dessen Zahnleiden zu kurieren versuchten, mag uns wie ein Verstoß gegen die Genfer Konvention vorkommen. Würde heute einem Patienten von seinem Zahnarzt so übel mitgespielt, wäre das zumindest der Anlass für einen Arzthaftungsprozess. Tatsache ist jedoch: Die königlichen Zahnmediziner handelten damals nach bestem Wissen und Gewissen. Grundsätzlich hatten sie vor 400 Jah- ren ähnliche Probleme wie ihre Kollegen im Hier und Jetzt: Ihr Beruf verlangt ein hohes Maß an Verantwortung, denn ihre Fachkompetenz wirkt sich nicht nur indirekt, sondern im wörtli- chen Sinne auf eines der kostbarsten Güter überhaupt aus – die Gesundheit. Eine gesetzlich geregelte Haftung von Ärzten für Kunstfehler gab es schon in der Antike. Die Idee einer Ver- sicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Medizinern zugeschnitten ist, entstand dage- gen vergleichsweise spät. Von abgehackten Händen bis zum Bürgerlichen Gesetzbuch – die Ursprünge der Arzthaftung Bereits in vorchristlicher Zeit hatten sowohl Gesetzgeber als auch Patienten eine durchaus reali- stische Sicht auf die Pioniere der Medizin. Sie sahen Menschen, die weit entfernt von„Göttern in

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