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Premiumpartner2010

178 EwigesRingenumzeitgemäßeVergütung–HonorierungssystemeimKontextihrerGeschichte dem 2,3-fachen Regelsatz abgerechnet (Abb. 3), da viele Zahnärzte den administrativen Auf- wand einer individuellen Begründung scheuen. In Anbetracht der wirtschaftlichen Entwicklung entspricht der 2,3-fache Satz der GOZ ’88 heute rechnerisch dem 3,22-fachen Satz und der 3,5-fache Faktor von 1988 dem 4,9-fachen Faktor in 2010. In der täglichen Praxis deckt der 2,3-fache Gebührensatz also oftmals nicht einmal mehr das Bema-Honorar. Da die Zahnärzte den„Bemessensspielraum“ von § 5 GOZ nur sehr zöger- lich nutzen, wird es immer schwieriger, eine moderne, betriebswirtschaftlich tragfähige Zahnmedizin zu erbringen. Um wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten, ist es immer häufiger erforderlich, den 3,5-fachen Steigerungsfaktor zu überschreiten. Der Zahnarzt von heute: Mediziner und Unternehmer in einer Person Für die Zahnärzte heute bedeutet das: Sie müssen sich tagtäglich mit einer unzureichenden und veralteten Gebührenordnung herumplagen und zusehen, wie der Realwert ihrer Ein- Abb. 3 Privatzahnärztliche Abrechnung: Häufigkeitsverteilung der Multiplikatoren. © BZÄK Jahrbuch 2009.

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