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Premiumpartner2010

143 Deutsche Ärzteversicherung – Versicherungsschutz Versicherungssummen von bis zu fünf Millionen Euro. Das verdeutlicht vor allem eines: Die Qualität der Leistungen einer Haftpflichtversicherung ist für einen Zahnarzt immens wichtig. Ohne Hintertür – Berufshaftpflicht am Puls der Zeit Setzt man solche unerwünschten Ereignisse in Zahnarztpraxen in Relation zur Anzahl der gesamten Behandlungen, landet man statistisch im Promillebereich. Generell braucht sich die Zahnärzteschaft mit den bereits unternommenen qualitätsfördernden Maßnahmen, die die Patientensicherheit weiter erhöhen, ohnehin nicht zu verstecken. Die Sicherheitskultur des Berufsstands umfasst unter anderem wissenschaftlich fundierte Behandlungsrichtlinien, Patientenberatungsstellen, ein funktionierendes Gutachter- und Schlichtungswesen und die Errichtung eines Qualitätsmanagements für Praxen. Da das Thema immer stärker an Bedeu- tung gewinnt, ist auch die BZÄK im vergangenen Jahr dem„Aktionsbündnis Patientensicher- heit“ beigetreten. Damit soll nicht zuletzt dokumentiert werden, dass die Zahnärzte ihren Beitrag dazu leisten wollen. Das alles ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass theoretisch für jeden Zahnmediziner selbst ein einzelner Haftungsfall in entsprechender Höhe existenzbedrohend werden kann. Eine berufliche Haftpflichtversicherung sollte deshalb sowohl zivilrechtliche Schadenser- satzansprüche abwehren, beziehungsweise regulieren, als auch die in einem Strafverfahren entstehenden anwaltlichen Kosten abdecken. Ferner sollte man darauf achten, dass eine eigene Arzthaftungs-Schadenabteilung mit spezialisierten Juristen und Konsiliarärzten zur Verfügung steht. Solche Voraussetzungen erhöhen die Chancen, auf Vorwürfe von Patien- ten rechtlich und medizinisch angemessen reagieren zu können und Rufschädigungen zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit zahnärztlichen Institutionen kann sich vorteilhaft auf das Leistungsspektrum einer Versicherung auswirken. Die Deutsche Ärzteversicherung zum Beispiel, die in Deutschland jeden zweiten Zahnarzt versicherungstechnisch betreut, hat das Angebot ihrer Berufshaftpflicht gemeinsam mit der Bundeszahnärztekammer entwickelt. Daraus resultiert ein selbst auferlegter Kontrahierungszwang. Jeder Zahnarzt wird garantiert aufgenommen, selbst bei Schadensfällen in der Vergangenheit. Auch Sonderkündigungs- rechte im Haftungsfall werden nicht in Anspruch genommen. Durch eine Partnerschaft mit dem Freien Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ), kann die Deutsche Ärzteversicherung ihren Kunden bei einer Mitgliedschaft Sonderkonditionen anbieten. Ein eindeutiges Qualitätsmerkmal für eine Berufshaftpflicht ist außerdem der Grad ihrer Flexibilität. Ein Zahnmedizinstudent hat andere Ansprüche an Versicherungsleistungen als ein Assistenz-Zahnarzt, ein niedergelassener Zahnarzt oder ein Zahnmediziner im Ruhestand. Diese Unterschiede im Berufsbild sollten sich möglichst genau im Portfolio eines modernen

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