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Premiumpartner2010

144 Zeitlos wichtig – Versicherungsschutz für Zahnärzte Standesversicherers widerspiegeln. So ist es für einen Studenten wichtig, dass seine dienst- lichen Tätigkeiten im Rahmen seiner Famulatur abgesichert sind. Schutz bei Erste-Hilfe-Lei- stungen sollte ebenso eingeschlossen sein wie ein erweiterter Strafrechtschutz. Auch hier gilt es wieder, an finanziell spürbare Folgen von Fehlern zu denken, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. Wer trägt zum Beispiel die Kosten, wenn ein Student seinen Dienst- schlüssel verliert? Bei komplexen Schließanlagen, wie in einem Krankenhaus, kann das ohne Weiteres zu ernsten finanziellen Problemen führen. Während der Assistenzzeit ändern sich auch die Ansprüche an die Berufshaftpflicht. Jetzt sollten Zahnmediziner bei allen dienstlich- ambulanten zahnärztlichen Tätigkeiten geschützt sein. Dazu zählen auch Sonntags- und Notfalldienste. Ein approbierter Zahnarzt benötigt eine Absicherung sowohl seiner dienstli- chen, als auch seiner freiberuflichen Heilbehandlungen. Berufliche Neben- und Zusatzrisiken sollten berücksichtigt werden. Einen erweiterten Handlungsspielraum erhält der Arzt durch die Möglichkeit, Beitragsnachlässe durch Selbstbehalte zu erwirken. Wer sich als Zahnarzt auf einen ruhigen Lebensabend freut, macht nicht selten die Erfahrung, dass ihn Schadenser- satzforderungen auch als Ruheständler treffen können. Hier kommt es auf eine vernünftige Absicherung für die Nachhaftung bisher ausgeübter Tätigkeiten und eine Restrisikoversiche- rung an. Gelegentliche ambulante zahnärztliche Handlungen können ebenfalls abgesichert werden. Generell ist es unabdingbar, dass die zahnärztliche Berufshaftpflicht „beweglich“ bleibt und auf neue Strömungen und Änderungen im Berufsbild von Zahnärzten flexibel reagie- ren kann. Ein Beispiel hierfür ist die Tatsache, dass viele Praxen ihr Behandlungsspektrum im Dienstleistungsbereich erweitert haben. Implantatbehandlung, Zahnregulierung aus ästhe- tischen Gründen, Bleaching oder professionelle Zahnreinigung gehören heute zum Praxi- salltag. Wer diese Behandlungen anbietet, sollte sich die Frage stellen, ob solche Leistungen im Rahmen seiner Berufshaftpflicht mitversichert sind. Insbesondere bei älteren Verträgen kommt es leider häufig vor, dass die Versicherungsbedingungen dem geänderten Dienst- leistungsspektrum des Zahnarztes nicht angepasst wurden. Selbst wenn Versicherungs- unternehmen für Neuverträge Einschlüsse bieten, bedeutet das nicht, dass diese auch für bestehende Verträge gelten. Juckende Hände und knirschende Knochen – Zahnärzte als unfreiwillige Aussteiger Eine gute Berufshaftpflichtversicherung schützt vor dem Ruin durch hohe Schadensersatzfor- derungen. Doch das ist nicht die einzige Gefahr, gegen die sich ein Zahnarzt absichern sollte. Rund 7,5 Prozent aller Zahnärzte in Deutschland sind statistisch von einer Berufsunfähigkeit

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