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Premiumpartner2010

33 Dürr Dental – Hygienemanagement heitserregern aus dem Wurzelkanal mittels hydrodynamischer Spülung sowie die Motivation des Patienten zur häuslichen und professionellen Mundpflege. Die Summe all dieser Faktoren macht ein professionelles und verantwortungsbewusstes Hygiene- und Infektionsmanagement aus. Doch abgesehen davon, dass dieses im Alltag auch selbstverständlich gelebt werden muss, nehmen die immer stärker geforderten Doku- mentationspflichten und Kontrollen der Behörden immer mehr Zeit in Anspruch. QM-System und Know-how-Transfer Ziel von Gesetzgeber und Behörden ist es, das Hygiene- und Infektionsmanagement zuneh- mend in ein umfassendes Qualitätsmanagement einzubetten, um Erkrankungen durch Mikroorganismen vorzubeugen, die einzelne Patienten ebenso wie breite Bevölkerungs- schichten befallen können. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als oberstes Beschlussgremium der Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Kran- kenkassen eine Richtlinie verabschiedet, die jeder Zahnarztpraxis ab dem 1.1.2011 ein internes Qualitätsmanagement abverlangt. Dieses in der Praxis umzusetzen, kostet die Ärzte Nerven, Zeit und Geld. Dass dem Gesetzgeber die Sache schon jetzt ernst ist, zeigen stichprobenar- tige Praxisbegehungen, die sich in den vergangenen Monaten gehäuft haben. Im Rahmen dieser Kontrollen werden die Umsetzungen der Hygienevorgaben nachgeprüft. Verstöße werden mit Maßnahmen geahndet, die von Geldstrafen bis zur Praxisschließung reichen können. Abgesehen davon, kostet jede Praxisbegehung den Zahnarzt Gebühren in Höhe von 600 bis 2.500 Euro. Dieses Vorgehen hat heftige Diskussionen ausgelöst. Die Zahnärzte befürchten eine „Hygiene-Paranoia“ und argumentieren, dass ein vorbildliches Hygienebewusstsein schon seit Langem im Praxisalltag gelebt wird. Außerdem seien einige der vorgeschriebenen Maß- nahmen schlichtweg absurd. So berichtete die ZM-Online im März 2006 bereits von einer überbordenden Bürokratie und Regelungswut der Behörden und gibt Beispiele hierfür: Es sei vorgeschrieben, dass Thermodesinfektoren validiert werden müssen, obwohl diese nicht mehr validierbar seien, oder dass destilliertesWasser aus der Apotheke bakteriologisch unter- sucht werden soll und dass Aufbereitungsräume mit Fliegengittern zu versehen sind. Den kritischen Stimmen halten die Behörden Statistiken entgegen, die aussagen, dass ein verantwortungsvolles Hygiene- und Infektionsmanagement noch nicht in allen Praxen zufriedenstellend praktiziert wird.

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