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Premiumpartner2010

176 EwigesRingenumzeitgemäßeVergütung–HonorierungssystemeimKontextihrerGeschichte Schon am Anfang war der Wurm drin Bereits in der Ausarbeitungsphase der GOZ ’88 bestand Anlass zu heftigen Diskussionen, denn der vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter Dr. Norbert Blüm (CDU) entsprach nicht den Forderungen, die Standesorganisationen und Zahnärzteschaft an eine neue Gebührenordnung stellten. Auch aus den Regierungsrei- hen hagelte es Kritik (Abb. 2). Die Zahnärzteschaft sah in der geplanten Aufhebung der Vertragsfreiheit die Entmün- digung des Patienten, forderte Kostenneut- ralität innerhalb der alten GOZ-Bereiche und eine leistungsgerechte Bewertung gemäß den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen für eine qualifizierte Versorgung. Außerdem sollte die Leistungsbeschreibung den Stand der zahnmedizinischen Wissenschaft wider- spiegeln und offen für laufende und künf- tige Entwicklungen sein. Im Rahmen eines hochkarätigen Ausschusses hatten Standes- vertreter daher eine detaillierte Leistungsbe- schreibung der modernen Zahnheilkunde erstellt und der Regierung vorgelegt. Diese wurde jedoch nicht angemessen berück- sichtigt. Heraus kam vielmehr ein kom- pliziertes Regelwerk, das mehr politisch orientiert als wirtschaftlich angepasst und medizinisch ausgereift war. Es machte die privatzahnärztliche Abrechnung schwieri- ger und komplexer. Das Inkrafttreten der GOZ am 1.1.1988 konnte dennoch niemand stoppen. Gebührenordnung mit vielen Defiziten Die GOZ trug der Kostenexplosion in der Zahnarztpraxis, die sich damals wie heute vollzog, keine Rechnung. Sie ermöglichte weder mehr ärztliche Zuwendung noch sorgte sie für eine Abb. 2 Titelblatt der Münchner Abendzeitung 1987 zum Unions-Streit über die GOZ. © Quintessenz.

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