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Premiumpartner2010

23 Dürr Dental – Hygienemanagement ersten Sauganlagen für die Spraynebelab- saugung von Dürr Dental auf den Markt, die eine Behandlung am liegenden Patien- ten ermöglichten (Abb. 3). Das beutete eine enorme Arbeitserleichterung für die Zahn- ärzte. Problematisch war jedoch, dass es zunächst keine adäquaten Reinigungs- und Pflegemittel für das Saugsystem gab. Das änderte sich mit der Einführung von Orotol 1965. Das Desinfektionsmittel ist seither aus Zahnarztpraxen nicht mehr wegzudenken. Findigen Tüftlern aus dem Hause Dürr Dental gelang es in den 60er-Jahren zudem, die ersten ölfreien Kompressoren zur Reinhaltung der dentalen Luft zu entwickeln und in den nachfolgenden fünf Jahrzehnten weiter zu perfektionieren. Ziel war es, dafür zu sorgen, dass sich die mit potenziell pathogenen Keimen behaftete Aerosolwolke aus dem Patien- tenmund in möglichst geringem Ausmaß im Behandlungszimmer ausbreitet. Das Prinzip der Kompressoren ist gestern wie heute das gleiche: Die Kolben gleiten auf einem spezi- ellen Compound-Material komfortabel über feingehonte Zylinderlaufbuchsen – ohne jede Ölschmierung. Die Kompressoren sind mit einer antibakteriellen Tankinnenbeschichtung ausgestattet, die Reduktion der Feuchtigkeit erfolgt durch einen Membrantrockner. Dies schafft nicht nur beste Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anwendung der Adhäsivtech- nik, die so erzeugte dentale Luft stellt zudem ein Milieu dar, das Mikroorganismen schlechte Überlebensbedingungen bietet. Die ersten Richtlinien und Regelungen für die Hygiene Die Erstellung eines Hygieneplans forderte erstmals die 1983 herausgegebene Unfallver- hütungsvorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrts- pflege. Weitaus wichtiger war jedoch die 1990 veröffentlichte Empfehlung zur Hygiene in der Zahnmedizin von der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (RKI). Sie hatte zwar nie eine rechtliche Bindungskraft, ist bis heute aber von zentraler Bedeutung. 1989 erschien auch der Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeits- kreises für Hygiene in der Zahnarztpraxis (DAHZ). Er gibt Empfehlungen zu den spezifischen Hygieneanforderungen im zahnmedizinischen Bereich und konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen an die Krankenhaus- und Praxishygiene. Abb. 3 Erhebliche Arbeitserleichterung – Sprayne- belabsaugung am liegenden Patienten. © Dürr Dental.

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