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Premiumpartner2010

142 Zeitlos wichtig – Versicherungsschutz für Zahnärzte folgenschwerem Fehlverhalten mit irreversiblen Schäden. Denn die möglichen Nachlässig- keiten gehen weit über fehlgeschlagene Wurzelbehandlungen hinaus. Die Fälle aus der Praxis lesen sich wie eine Aufzählung von „Worst-Case-Szenarien“, die kein Zahnarzt wirklich einplant. So zum Beispiel der Fall, in dem ein Zahnmediziner eine weiße Veränderung am Zun- genrand eines Patienten nicht adäquat und rechtzeitig hinterfragte. Die zu spät erstellte Dia- gnose ergab schließlich ein invasives Zungenkarzinom. Der Patient musste den Teilverlust seiner Zunge und der Halslymphknoten hinnehmen. Er blieb zu 80 Prozent schwerbehindert. Im Gegensatz dazu nahm eine ähnlich gelagerte Fallkonstellation ein tödliches Ende für den Patienten. Trotz Wundheilungsstörung, Schwellung und eingeschränkter Mund- öffnung blieb ein Unterkieferkarzinom zunächst unerkannt. Dass der Patient über Gefühlsstörungen in der linken Zungen- hälfte klagte, führte nicht zu einer diagno- stischen Abklärung. Der Patient verstarb infolge der Krebserkrankung. Behandlungsfehler im Zusammenhang mit Zahnimplantaten gehören zu den häu- figsten in der Zahnmedizin (Abb.  7). Nicht alle haben so dramatische Konsequenzen wie der folgende: Mittels einer Operation wurden vier Implantate im Kiefer des Patien- ten fixiert. Im Rahmen der Behandlung veranlasste der Arzt auch eine Sinusbodenelevation. Der Patient fiel nach dem Eingriff ins Wachkoma und wurde zum Pflegefall. Das klingt nach schicksalshaften Einzelfällen, die im Praxisalltag nicht häufig vorkommen. Doch weit gefehlt. Auch bei der routinemäßigen Extraktion von Weisheitszähnen kann es zu unvorhersehbaren Entwicklungen kommen. Eine missglückte Entfernung eines solchen Zahns führte beispielsweise zu Nervenverletzungen und Kieferbruch. Ähnlich schlimme Fol- gen hatten die im Kiefer eines Patienten verbliebenen Reste eines Weisheitszahns. Die nicht ordnungsgemäß behandelte Wundheilungsstörung und die daraus resultierende, nicht erkannte Knochenentzündung führten zum Kieferbruch. Das sind nur einige reale Fälle gravierender zahnärztlicher Behandlungsfehler. Nicht berück- sichtigt wurden bei dieser Auswahl Schäden durch abgebrochene Behandlungsgeräte, irr- tümlich entfernte Zähne, durchtrennte Nerven usw. Bei allen genannten Fällen geht es um Abb. 7 Je anspruchsvoller die Tätigkeit, desto höher das Fehlerrisiko. Das gilt auch für Zahnärzte. © Pho- tocase.

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