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Premiumpartner2013

194 Der abgesicherte Behandler Gute Leute finden und binden – Absicherung von Personal als Leistungsanreiz Ganz gleich, ob es um die kindgerechte Kom- munikation mit sehr jungen Patienten geht, den besonderen Umgang mit immobilen Senioren, oder um die Behandlung von geis- tig behinderten Menschen – der Zahnarzt kann nur optimal therapieren, wenn ihm Hel- ferinnen zur Seite stehen, die motiviert und gut ausgebildet sind. Aber gerade beim Pra- xispersonal ist die Fluktuation extrem hoch. Statistisch gesehen, wechselt eine Zahnarzthelferin alle acht Jahre ihren Arbeitsplatz. Wenn eine gute Mitarbeiterin kündigt, geht aber auch jede Menge Kompetenz und Unterstützung verloren. Die Folge: Es entsteht eine Lücke, die nur unter großen Anstrengungen (Personal- suche, Bewerbungsgespräche, Einarbeitung, etc.) wieder geschlossen werden kann. Fähige Mitarbeiter langfristig zu binden und zu fördern, sollte daher für jede Zahnarztpraxis selbst- verständlich sein, denn sie sind das Aushängeschild für die Praxis. Untersuchungen des BKK Bundesverbandes zufolge sind zufriedene Mitarbeiter auch motivierter, arbeiten produktiver und sind seltener krank. Anerkennung undWertschätzung für Leistungsbereitschaft, Loyalität und fachliches Kön- nen müssen aber nicht immer auf Basis einer Gehaltserhöhung erfolgen. Es gibt auch andere Anreize und Bonussysteme, die einen Arbeitgeber attraktiv machen. Dazu zählen beispiels- weise eine betriebliche Krankenversicherung, eine betriebliche Altersversorgung oder inno- vative Arbeitszeitmodelle. Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) – ein Bonusprogramm im Krankheitsfall Mit einer betrieblichen Krankenversicherung (bKV) unterstützt der Praxischef aktiv die Gesundheit seiner Belegschaft – ein Bonus-Programm, das den Mitarbeitern sofort einen Nutzen bringt. Denn Fakt ist: Die gesetzliche Krankenversicherung stellt heute nur noch eine Grundversorgung dar, Leistungskürzungen werden auch in den nächsten Jahren weiter spürbar sein. Für Zahnersatz, Brille, Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer müssen beispielsweise gesetzlich versicherte Angestellte einen Großteil der Kosten oder sogar den Gesamtaufwand selbst tragen. Angesichts des Gehaltsniveaus nach Tarifvertrag stellt dies im Krankheitsfall eine erhebliche Belastung dar. Abhilfe kann hier eine betriebliche Krankenversicherung bieten. Ein Gruppenversicherungsvertrag bereits ab © Robert Kneschke - Fotolia.com

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