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Premiumpartner2013

195 R+V Versicherung – Versicherungsschutz fünf Mitarbeitern über eine private Kranken- zusatzversicherung ermöglicht es den Praxi- sangestellten, Versorgungslücken der GKV zu besonders günstigen Konditionen zu redu- zieren. Die arbeitgeberfinanzierte bKV stellt einen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Es handelt sich somit um eine Betriebsausgabe, die insoweit den Gewinn des Unternehmens mindert. Diese rechnet sich demnach auch für den Praxischef. Um die Zusatzversicherung für Mitarbeiter noch lukrativer zu gestalten, sind nach neuer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die vom Arbeitgeber getragenen Beiträge bis zu einer Freigrenze von 44 Euro/Monat im Rahmen des Sachbezugs steuer- und sozialversiche- rungsfrei. Die betriebliche Altersversorgung (bAV) – Anreizsystem von heute für den Ruhestand von morgen Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) in Form einer Entgeltumwandlung: Darauf hat seit 2002 jeder Arbeitnehmer ein gesetzliches Anrecht, der in der gesetzlichen Rentenversiche- rung pflichtversichert ist – und das dürfte bei den meisten Mitarbeitern in Zahnarztpraxen und Kliniken der Fall sein. Das Recht auf Entgeltumwandlung beträgt maximal 4 % der Bei- tragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2013: 2.784 Euro). Maximal dieser Geldbetrag fließt jährlich befreit von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in eine betriebliche Altersversorgung. Der Clou dabei: Der Arbeitgeber kann sich zusätzlich an der Finanzierung beteiligen. Prinzipiell stehen drei Durchführungswege zur Verfügung: die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Somit gibt es für jede Praxis und Klinik eine passende Lösung, ganz nach Wunsch. Die Entscheidung, welcher Durchfüh- rungsweg für die bAV der Mitarbeiter genutzt wird, trifft der Arbeitgeber. Die R+V bietet für maximale Flexibilität alle Durchführungswege an. Beispiel Direktversicherung: einfach und effektiv Das Prozedere bei einer Direktversicherung wie beispielsweise der R+V Direktversicherung mit Privileg ist ebenso einfach wie effektiv: Der Praxischef schließt hierzu bei seiner Hausbank einen Rahmenvertrag für mindestens fünf Mitarbeiter ab. Damit werden die Rahmenbedin- gungen wie die Konditionen, Leistungen und Laufzeiten fixiert. Durch den Rahmenvertrag © Alexander Raths - Fotolia.com

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