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Premiumpartner2012

120 Alles im Gleichgewicht teilen, liegen auf der Hand: Es ergeben sich Synergieeffekte, Ressourcen können gemein- sam genutzt und Kosten geteilt werden, und für den Patienten kann bei verschiedenen Spezialisierungen der Partner ein breiteres Behandlungsspektrum abgedeckt werden. Die Möglichkeit der gegenseitigen Vertre- tung und Aufgabenverteilung schafft außer- dem zusätzliche Kapazitäten. Diese Pluspunkte wandern jedoch nur dann auf das Erfolgskonto der Praxis, wenn der Vertragsgestaltung bei zahnärztlichen Gemeinschaftspraxen ein hohes Maß an Sorgfalt zukommt. Gesellschaftsrecht, Vertragsarztrecht und Berufsrecht halten einige Tücken bereit und erfordern eine professionelle Ausarbeitung solcher Verträge – idealer Weise von einer Kanzlei oder Beraterfirma, die auf Medizinrecht spezialisiert ist. Insbesondere nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 23. 06. 2010 (AZ. B 6 KA 7/09R9 R), das die Problematik der Schein- gesellschaften aufgriff, ist Vorsicht geboten. Aber selbst wenn die rechtlichen Voraussetzungen bedacht werden, vernachlässigen die Partner bei der Vertragsgestaltung ihre Werte und Lebenskonzepte. Hier ein Beispiel: Ein Praxispartner hat vier Kinder und möchte entsprechend viel Zeit mit seiner Familie verbringen, der andere ist kinderlos. So kann es passieren, dass ein Partner 40 Prozent der Arbeit erledigt und der andere Partner 60 Prozent. Wenn so etwas vorher nicht abgesprochen wird, sind Konflikte vor- programmiert. Unterschiedliche Arbeitsphi- losophien sollten also kommuniziert werden, bevor dieTinte unter dem Vertrag getrocknet ist. Über Themen wie beispielsweise„Wie viel möchte ich arbeiten und welche Patienten wünsche ich mir“, kann vor der Praxisgrün- dung im Rahmen einer Mediation gespro- chen werden. Abb. 2  Wenn eine Praxispartnerschaft nicht im ständigen Tauziehen enden soll, müssen bei der Vertragsgestaltung auch unterschiedliche Lebens- konzepte berücksichtigt werden. © alphaspirit - Fotolia.com Abb. 1  Gemeinschaftspraxen liegen im Trend. Wenn Konfliktpunkte von Anfang an bedacht wer- den, können Zahnärzte Synergieeffekte nutzen und Kosten teilen. © Robert Kneschke - Fotolia.com

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