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Premiumpartner2012

180 Agierenstattreagieren Vier Fragen rund um die Abrechnung von Restaurativen Maßnahmen… Frage 1: GKV - Aufbaufüllungen Während der Präparation des Zahns 46 zur Aufnahme einer Krone wird eine dentinadhä- sive Aufbaufüllung gelegt. Wie erfolgt die Abrechnung/Berechnung ? A  Privatvereinbarung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z / § 7 Abs. 7 EKVZ B  Mehrkostenvereinbarung gem. § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB V C  1x GOZ-Nr. 2110 Restauration mit plastischem Füllmaterial, mehr als dreiflächig D  1x GOZ-Nr. 2120 Restauration in Adhäsivtechnik, mehr als dreiflächig E  1x GOZ-Nr. 2180 Aufbaufüllung F  1x GOZ-Nr. 2197 Adhäsive Befestigung G  Analoge Berechnung gem. § 6 Abs. 1 GOZ Frage 2: GKV – Restauration statt Krone Nach einer Wurzelkanalbehandlung wird der Zahn 35 (Befund ww) mit einem Glasfaser- stift versorgt. Nach eingehender Beratung wünscht der Patient statt einer Überkronung des Zahns eine direkte Restauration mittels dentinadhäsiver Mehrschichtrekonstruktion. Wie erfolgt die Ab-/Berechnung? A  Privatvereinbarung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z / § 7 Abs. 7 EKVZ B  Mehrkostenvereinbarung gem. § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB V C  1x GOZ-Nr. 2195 Glasfaserstift (Teil 2 HKP, FZ 1.4) D  1x GOZ-Nr. 2195 Glasfaserstift E  1x Bema-Nr. 13b Aufbaufüllung (über DTA) F  1x GOZ-Nr. 2180 Aufbaufüllung G  1x GOZ-Nr. 2197 Adhäsive Befestigung H  Analoge Berechnung gem. § 6 Abs. 1 GOZ (nur Glasfaserstift) I  Analoge Berechnung gem. § 6 Abs. 1 GOZ (Glasfaserstift und Rekonstruktion) J  Verlangensleistung gem. § 2 Abs. 3 GOZ Vielleicht sind Sie beim Lesen des Textes und der Rechenbeispiele bereits ein wenig ins Grübeln gekommen, ob Sie in Ihrer Praxis auch wirklich alle erbrachten Leistungen korrekt erfassen und berechnen. Sollten Sie Zweifel haben, dann machen Sie doch einfach den nach- folgenden Abrechnungstest. Mehrfachantworten sind möglich. Die Lösungen finden Sie am Ende dieses Abschnitts.

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