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Premiumpartner2012

164 Finanzielle Lösungen mit Substanz lichen Gegebenheiten ab und sollte – neben monetären Gründen – als vorrangiges Ziel den sicheren Fortbestand der Praxis haben. Ein nächster wesentlicher Aspekt ist die Suche nach einem Nachfolger. Wer hier nicht auf den eigenen Familien- oder Freundeskreis zurückgreifen kann, der kann seine Praxis in spe- ziellen Börsen potenziellen Interessenten vorstellen. Die apoBank verfügt über eine solche Praxisabgabe-Datenbank, in der Verkäufer anonymisiert wichtige Daten wie Fachrichtung, Praxisform, Abgabedatum und Kaufpreisvorstellung hinterlegen können. Materieller Praxiswert Die Kaufpreisvorstellung führt zu einem weiteren wichtigen To do im Rahmen der Praxis- abgabe: die Ermittlung des Praxiswerts. Dieser setzt sich aus zwei Komponenten zusam- men: dem materiellen und dem ideellen Wert. Beim materiellen Wert handelt es sich um das Betriebsvermögen, die medizinisch-technische Ausstattung, die Bausubstanz und das gesamte Inventar. Bei der Bewertung der Praxisausstattung sollte grundsätzlich davon ausgegangen wer- den, dass die Praxis als Ganzes fortbestehen soll und nicht einzelne Teile herausgelöst und veräußert werden können. Bei der Einschätzung der einzelnen„Wirtschaftsgüter“ ist also jener Wert anzusetzen, den die Teile im Hinblick auf den Fortbestand der ganzen Praxis besitzen. Nicht nur aus rechtlichen Gründen ist es ratsam, vor dem Verkauf eine Inventarliste mit allen Praxisgegenständen zu erstellen. Dabei sollten die genaue Produktbezeichnung, die Anzahl, der Hersteller, eventuelles Zubehör, das Jahr der Anschaffung, der Standort, die Funk- tionalität der Gegenstände sowie sonstige Hinweise, die für die weitere Inbetriebnahme wichtig sind, angegeben werden. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang das Anlagenver- zeichnis sein, das der Steuerberater der Praxis führt. Ferner sollte der Zahnarzt beachten, dass – unabhängig von den steuerrechtlichen Mindestabschreibungszeiten – die jeweilige Restnutzungsdauer der Anlagegegenstände zugrunde gelegt werden muss, also auch für Güter, die bereits steuerlich abgeschrieben sind. Außerdem sollten zukünftige Ersatzinvestitionskosten kalkuliert werden. Hierbei sind medi- zintechnische Neuerungen, gesetzliche Auflagen sowie die Preisentwicklung bei Geräten, EDV-Anlagen und Praxismöbeln mit zu berücksichtigen.

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