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Premiumpartner2012

144 Zeit der Regeneration Mit Planung in einen angenehmen Ruhestand Mit dem Alterseinkünftegesetz (AEG) begann im Jahr 2005 eine neue Ära der Altersvorsorge. Das AEG sieht vor, dass auch Zahnärzte sukzessiveTeile ihrer Rente aus demVersorgungswerk versteuern müssen. Bis zum Jahr 2040 steigt der zu versteuernde Anteil für Neurentner auf 100 Prozent an. Damit ergibt sich gegenüber früher eine erhebliche zusätzliche Versorgungs- lücke, die durch private Vorsorge abgedeckt werden muss, will man im Rentenalter keine Verringerung des gewohnten Lebensstandards in Kauf nehmen. Die Versteuerung der Rente ist der Nachteil, aber das AEG hat auch seinen Vorteil: die Steuerbefreiung der Vorsorgebeiträge zum Beispiel für die im Zuge des AEG eingeführte Basis-Rente. Die Gesamtversorgung als Schichten-Modell Im AEG setzt sich die Gesamtversorgung für das Rentenalter aus drei Schichten zusammen. Jede dieser Schichten hat spezielle Vor- und Nachteile, so dass die Bestandteile der Gesamt- versorgung individuell an die Berufs- und Lebensplanung eines Zahnarztes angepasst wer- den müssen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen den einzelnen Schichten und die je nach individuellem Bedarf jeweils beste Lösung dargestellt. Besteuerung der Rentenleistung 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 10 % 0 % 2012 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 201213141516171819202122232425262728293031323334353637383940

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