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Premiumpartner2012

172 Agierenstattreagieren Die Gretchenfrage:„Mehr Geld oder nicht“? Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, hat die Zahnärztliche Abrechnungsgenossen- schaft (ZA) rund 300.000 reale Liquidationen aus dem Jahr 2010 ausgewertet und die einzel- nen Leistungsbereiche im Hinblick auf GOZ´88 und GOZ´12 miteinander verglichen. Diese, bisher umfangreichste GOZ-Analyse von real existierenden Honorarabrechnungen macht eindrucksvoll deutlich, wo wirklich Gewinne und woVerluste liegen.Von rosigen Zeiten keine Spur, von zusätzlichen Millionen ebenso wenig. Stattdessen ergeben sich in fast allen Berei- chen der Zahnheilkunde Honorarverluste. Leistungsbereiche Honorar 2,3fach alt zu 2,3fach neu Honorar Durchschnitts- faktor alt zu 2,3fach neu Allgemeine zahnärztliche Leistungen - 2,33 % - 4,80 % Prophylaktische Leistungen 1,10 % 4,09 % Konservierende Leistungen 10,49 % 5,10 % Chirurgische Leistungen - 5,56 % -17,08 % Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodonts - 7,71 % - 1,99 % Prothetische Leistungen 19,29 % - 0,90 % Kieferorthopädische Leistungen 0,31 % - 8,33 % Eingliederung von Aufbissbehelfen und -schienen 5,04 % - 7,51 % Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen - 14,55 % - 20,83 % Implantologische Leistungen - 30,37 % - 42,95 % Zuschläge zu bestimmten chirurgischen Leistungen - 4,21 % - 4,94 % Insgesamt 3,24 % - 4,53 % (Quelle: ZA) Auffällig ist: Besonders diejenigen Leistungsbereiche sind davon betroffen, in denen frü- her ein höherer Steigerungsfaktor für die Leistungsberechnung angesetzt werden konnte. So wurden zum Beispiel Kronen, Brücken undTeleskope meist mit einem Faktor über 3,0 berech- net. Dieser Wert musste also auch für den korrekten Vergleich angenommen werden. Der erste Blick, auf den sich gem. Leistungsverzeichnis der GOZ´12 eine Honorarsteigerung ergibt, täuscht also. Denn ein Zahnarzt, der nach GOZ´88 durch einen höheren Steigerungsfaktor für „Prothetische Leistungen“ ein Plus von 19,29 % erzielen konnte, erhält nach GOZ´12 fast 20 % weniger Honorar, wenn er – wie gefordert – mit dem Durchschnittsfaktor 2,3 steigert. In der Implantologie sind die Honorarverluste noch gravierender: Hier ergibt sich ein Minus

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