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Premiumpartner2012

174 Agierenstattreagieren Die exakte Kenntnis des Leistungs- und Abrechnungsgeschehens in der eigenen Praxis sowie die betriebswirtschaftliche Kalkulation der Behandlungsleistungen sind daher mehr denn je grundlegende Voraussetzungen für ein erfolgreiches Honorarmanagement und ein wirtschaftliches Arbeiten in der Zukunft. Redaktion: Worin sehen Sie konkret GOZ-bedingte Herausforderungen, mit denen Zahnärzte im Praxisalltag zu kämpfen haben? Wuttig: Analysiert man die inzwischen dritte Version des GOZ-Kommentars der BZÄK, so fin- det man ca. 90 Leistungen, die nach § 6 Abs. 1 GOZ´12 analog berechnet werden können. Leider zeigt die Erfahrung der letzten Monate, dass die privaten Kostenträger eine Erstattung von analog berechneten Leistungen oftmals ablehnen, oder sogar grundsätzlich als falsch bewerten. Das ist eine der GOZ-Hürden. Der Umgang mit dieser unbefriedigenden Situation ist eine ebenso große Herausforderung für die Zahnärzte wie die Einführung der elektronisch lesbaren Liquidation. Daher beschäftigen wir uns mit diesen beiden Themen auch intensiv in unseren Seminaren, ebenso wie mit der bereits angesprochenen Problematik zum durch- schnittlichen Steigerungsfaktor und anderen Fragen. Redaktion: Stichwort „Fortbildung“. Denken Sie nicht, dass die meisten niedergelassenen Zahnärzte und Abrechnungshelferinnen, die schon lange ihre Abrechnung eigenständig machen, bereits über ein ausreichendes Basiswissen verfügen, um auch die „Hürden“ der GOZ´12 problemlos zu meistern? Wuttig: Meines Erachtens reicht reines Basiswissen über die bestehenden Honorierungssys- teme heute bei weitem nicht mehr aus, zumal es ja nicht nur um die GOZ und die Privatpa- tienten geht, sondern auch um die GKV-Patienten, die im Mittelpunkt der meisten Praxen stehen und zunehmend eine moderne Zahnheilkunde einfordern. Durch die Forderung nach einer anspruchsvollen und hochwertigen Zahnheilkunde sind die Herausforderun- gen an eine korrekte Leistungsberechnung besonders hoch, weil weder der Bema noch die GOZ´12 den zahnmedizinisch-technischen Fortschritt und die Erfordernisse einer Praxis abbil- den. Die wirtschaftliche Honorarermittlung und -durchsetzung ist seit Januar 2012 daher eher noch schwerer und nicht leichter geworden. Das gilt insbesondere bei der Berechnung von Leistungen, die im Rahmen der gesetzlich geltenden Zuzahlungen, der Abdingung und den so genannten„Wahlleistungen“ bei gesetzlich Versicherten erbracht werden sollen. Ich stelle in meinen Seminaren immer wieder fest, wie viele Fragen rund um die Abrech- nung die Teilnehmer dauerhaft beschäftigen. Wann wird eine Leistung abgerechnet oder

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