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Premiumpartner2012

147 Deutsche Ärzteversicherung – Versicherungsschutz Leistungen sind zu versteuern Die Leistungen aus der Basisrente wie auch die Leistungen der berufsständischen Versor- gungswerke sind steuerpflichtig. Je nachdem, in welchem Jahr die Rentenzahlung beginnt, muss ein unterschiedlich hoher Anteil der ausgezahlten Rente versteuert werden. Basisjahr war 2005 mit einem Versteuerungsanteil von 50 Prozente. Von 2006 bis 2020 erhöht sich der Besteuerungsanteil der Rente um jährlich 2 Prozent und von 2021 bis 2040 um jährlich 1 Pro- zent. Ab diesem Zeitpunkt beträgt der Besteuerungsanteil der Rente 100 Prozent. Was wichtig ist Bewertet man das Für und Wider dieser 1. Schicht, so ergeben sich einige wichtige Entschei- dungshinweise: • Der große Vorteil der Basisvorsorge ist die steuerlich geförderte Beitragszahlung, die eine erhöhte Liquidität während der aktiven Zeit schafft. Für die Rendite dieser Vorsorgeform ist der Steuervorteil während der Beitragszahlungsphase und die Versteuerung während der Rentenzahlungsphase zu beachten. Nur dann ist ein Vergleich mit anderen Vorsorge- formen möglich. • Ein noch offener Bedarf zur Absicherung der Berufsunfähigkeit kann in die Basisrente integriert werden. • Im Falle einer Insolvenz bzw. bei der Berechnung von Leistungen zum Bezug von Arbeits- losengeld (Hartz IV) wird die Basisrente nicht berücksichtigt, da sie ausschließlich für die Altersvorsorge gedacht ist. Sie ist damit eine ideale Ergänzung der Versorgungswerk-Leis- tungen. • Allerdings: Wer eine hohe finanzielle Flexibilität benötigt, um private oder berufliche Ziele wie zum Beispiel die Verwirklichung einer Niederlassung zu finanzieren, sollte nicht aus- schließlich in die Produkte der I. Schicht investieren. Tipp: Richtig vorsorgen heißt auch, die Produkte des richtigen Anbieters zu nutzen. Die Deutsche Ärzteversicherung bietet dem Zahnarzt in der I. Schicht folgende Vorteile: • Sonderzahlungen und Beitragsänderungen sind jederzeit möglich. • Der Rentenbeginn ab Vollendung des 60. Lebensjahres ist flexibel wählbar. • Die Beitragszahlungen sind mit der Berufsunfähigkeitsversicherung kombinierbar.

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