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Premiumpartner2012

143 Deutsche Ärzteversicherung – Versicherungsschutz Um die berufsständische Versorgung auf dem bisherigen Niveau zu halten, müs- sen die Versorgungswerke ihre Leistungen anpassen. So wird die Rente erst ab dem 67. Lebensjahr überwiesen und es wird eine Anhebung der Beiträge und/oder den Wegfall bzw. eine Senkung im Leis- tungsumfang geben müssen. Bei allem ist auch zu berücksichtigen, dass der Zahnarzt im Versorgungswerk nicht nur für seine Altersversorgung einzahlt, sondern glei- chermaßen auch für Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung. Ohne Zweifel ist der Zahnarzt in seinem Versorgungswerk gut, aber sicher nicht ausreichend abgesichert. Es bietet ihm eine solide Grundabsicherung, ist aber in Höhe und Umfang in der Regel nicht ausreichend. Hierüber kann sich jeder selbst ein Bild machen, da die Versorgungswerke jährlich einen Kontoauszug mit den geleisteten Zahlungen und eine Aussage über die voraussichtliche Rentenhöhe an ihre Versicherten versenden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass durch Steuern und Inflation die Rente im ungünstigen Fall auf die Hälfte des ursprünglichen Wertes schrumpfen wird. Ein Beispiel: Ein heute 30jähriger Zahnarzt plant mit einer Rente aus dem Versorgungs- werk in Höhe von 3.000 Euro mit 67 Jahren. Das hört sich zunächst gut an, aber aus dieser Rente werden nach Steuern dann 2.100 Euro, und bei einer jährlichen Inflation von zwei Pro- zent hat er dann circa 1.500 Euro – nach heutigem Stand – zum Leben. Lebenserwartung im Alter 60 (in Jahren) Jahr Geschlecht Gesamtbevölkerung Freier Beruf Differenz 1991 Männer 18,0 20,5 + 2,5 Frauen 22,4 24,9 + 2,5 2002 Männer 19,8 23,9 + 4,1 Frauen 23,9 27,1 + 3,2 Quelle: Heubeck AG, Richttafeln 2006 Zahnärzte, die noch voll im Berufsleben stehen, machen sich oftmals nicht genug Gedanken über ihre Absicherung im Alter. Quelle: © CandyBox Images - Fotolia.com Männer 18,020,5 + 2,5 Frauen 22,424,9 + 2,5 Männer 19,823,9 + 4,1 Frauen 23,927,1 + 3,2

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