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Premiumpartner2012

163 Deutsche Apotheker- und Ärztebank – Finanzdienstleistungen Weitere öffentliche Mittel kommen aus dem ERP Regionalförderprogramm sowie aus diversen Landesdarlehen. Die Gelder müssen vor Investitionsbeginn über ein Kreditinstitut beantragt werden. Abschließend lässt sich zum Thema Finanzierung sagen, dass zahlreiche Varianten und Optionen existieren, die alle ihre eigenen Vor- und Nachteile haben. Nicht zuletzt entscheiden natürlich auch die Bonität des Kunden sowie die Qualität der hinterlegten Sicherheiten darüber, ob die Bank den Kredit bewilligt, in welcher Form dies geschieht und zu welchen Konditionen. Mit der Auswahl der passenden Finanzierung sind nun alle Modalitäten geklärt, so dass der Modernisierung der eigenen Praxis nichts mehr im Wege steht. Besonders wichtig sind regelmäßige Investitionen unter dem Aspekt, dass die Praxis irgendwann an einen Nachfol- ger übergeben werden soll. Checkliste: Was ist bei der Praxisabgabe zu bedenken? Der Wettbewerb der Zahnärzte um die Gunst der Patienten ist so groß wie nie. Laut einer Studie des Instituts der Deutschen Zahnärzte aus dem Jahr 2009 sehen sich 95,5 Prozent der Befragten in Konkurrenz zu ihren Kollegen. 56,7 Prozent sprechen zudem von einer star- ken bis sehr starken Wettbewerbssituation. Vor diesem Hintergrund gilt es für Zahnärzte, die eigene Praxis langfristig fit zu halten – nicht zuletzt, um deren Attraktivität für einen poten- ziellen Nachfolger zu erhöhen. Grundsätzlich ist die Planung der Praxisabgabe eine komplexe Aufgabe und muss des- halb von langer Hand angegangen werden. Damit dabei auch nichts in Vergessenheit gerät, hat die apoBank eine Checkliste speziell für die Praxisabgabe erstellt (siehe Seite 165). Zu den wesentlichen Punkten dieses To-do-Plans zählen unter anderem: • Wahl der Abgabealternative • Aufnahme in die Praxisbörse • Berechnung des Praxiswertes Im ersten Schritt gilt es zu überlegen, wie die Abgabe der Praxis erfolgen soll. In der Regel geht man von einem Komplettverkauf aus. Denkbar wäre aber beispielsweise auch, die Hälfte der Praxis an einen Kooperationspartner zu veräußern, um die eigene Arbeitsbelastung zu reduzieren, ohne gleich vollständig auszusteigen. Entscheidet sich der Zahnarzt für letztere Variante, wäre zu überlegen, ob er an eine Ein- zelperson verkauft, oder das eigene Unternehmen in eine Gemeinschaftspraxis bzw. ein Medizinisches Versorgungszentrum überführt. Die Entscheidung darüber hängt von den ört-

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