Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Premiumpartner2012

170 Agierenstattreagieren Das Thema GOZ´12 ist ein Dauerbrenner, und der eine oder andere von Ihnen wird vielleicht schon keine Lust mehr haben, sich damit auseinanderzusetzen. Doch wer die Augen ver- schließt und hofft,„alles wird gut“, der begibt sich auf dünnes Eis, denn das Thema ist einfach zu wichtig, um es zu verdrängen.„Agieren statt reagieren“ heißt die Devise! Denn immerhin besteht der Anteil der Einnahmen in deutschen Praxen durchschnittlich zu rund 51 % aus erbrachten GOZ- und GOÄ-Leistungen, bei spezialisierten Praxen erhöht sich dieser Wert sogar auf über 90 %. Die GOZ hat also einen sehr hohen Stellenwert und eine große Bedeu- tung für das wirtschaftliche Überleben. Dass Zahnärzte in Deutschland seit vielen Jahren unter schwierigen Bedingungen kon- stant hohe Leistungen bringen müssen, ist hinlänglich bekannt: Das Einkommen stagniert seit Jahren, die Betriebskosten steigen kontinuierlich und unter dem Strich bleibt Praxisbe- treibern immer weniger Gewinn übrig. Die Hoffnung auf eine positive Veränderung dieser Situation, bedingt durch die GOZ- Novellierung zu Anfang des Jahres, war schnell verflogen – zumindest in der Zahnärzte- schaft. Und mit zunehmenden Zweifeln mehren sich nun auch die rechtlichen Klagen. Denn Fakt ist: Das einzige Instrument, das in der GOZ die wirtschaftliche Entwicklung abbildet, ist der Punktwert. Doch dieser stammt letztendlich berechnungsmäßig aus dem Jahre 1965 und ist auch in der der GOZ´12 nicht erhöht worden. Die Preisstrukturen, die im Punktwert von GOZ´88 und GOZ´12 abgebildet sind, basieren also immer noch auf den Voraussetzungen des Jahres 1965. Überspitzt gesagt: Die Zahnärzte sind weiterhin von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt. Denn auch nach Jahr- zehnten Honorarstillstand hat es keine betriebswirtschaftliche Anpassung gegeben. Und auch die Adaption des Leistungsverzeichnisses an den wissenschaftlichen Standard war eher unbedeutend als ein Meilenstein. Bei genauerer Betrachtung wird klar: In der GOZ´12 ist die Leistungsmenge zwar gesteigert worden, dafür hat man andere Positionen aber abgewer- tet! Außerdem können viele neue Leistungen, die aufgenommen worden sind, nicht mehr analog berechnet werden. Auch dadurch können Honorarverluste entstehen, zum Beispiel bei den Glasfaserstiftaufbauten. Je nach Komplexität der Behandlungsleistung und Spezia- lisierung des Zahnarztes ist das Risiko, empfindliche Honorarverluste zu erleiden, heute also größer denn je. Erst kürzlich hat die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) ein Rechtsgutachten über die Verfassungskonformität der GOZ´12 bei Univ.-Prof. Dr. Helge Sodan in Auftrag gege- ben. Darin bestätigt der Berliner Staats- und Verwaltungsrechtler, dass die GOZ-Novellierung in mehr als einem Bereich nicht mit Grundgesetz (GG) und Zahnheilkundegesetz (ZHG) ver- einbar sei. Er untermauert damit auch die mögliche Klageerhebung des Bundesverbands

Seitenübersicht