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Premiumpartner2012

146 Zeit der Regeneration Versorgungswerke vs. Basisrente In diesem Zusammenhang stellt sich für den Zahnarzt die Frage nach den Leistungen aus seinem berufsständischen Versorgungswerk. Bei Renten aus den berufsständischen Versor- gungswerken erfolgt wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein stufenweiser Über- gang zur nachgelagerten Besteuerung, und das heißt, dass die Beiträge sukzessiv aufsteigend als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig sind und die darauf basierenden Renten stärker besteuert werden. Also: mehr Liquidität in der beruflich aktiven Lebensphase und eine wach- sende Versorgungslücke im Alter. Die höhere Liquidität in der beruflichen Zeit schafft Freiraum, um die zusätzlich notwen- dige Altersvorsorge nach seinen eigenen Zielen auszurichten. Das kann bedeuten, dass eine weitere Investition in Produkte der 1. Schicht – also in die private Basisrente oder in eine frei- willige Höherversicherung bei dem berufsständischen Versorgungswerk – sinnvoll ist. Zuerst gilt es also zu prüfen, inwieweit nach den Pflichtbeiträgen in das berufsständische Versor- gungswerk noch ein Freibetrag zur weiteren Investition in die Basisrente übrig bleibt. Die Konditionen Insgesamt können Alleinstehende bis zu 20.000 Euro, Ehepaare bis zu 40.000 Euro jährlich in eine Basisrente ansparen. Im Jahr 2012 lassen sich von diesem Betrag 74 Pro- zent beim Finanzamt geltend machen. Bis zum Jahr 2025 steigt der Anteil schrittweise im 2-Prozent-Rhythmus auf 100 Prozent. Damit bietet die Basis-Rente dem Zahn- arzt die Möglichkeit, steuerbegünstigt eine zusätzliche Rente aufzubauen. Sie eignet sich für alle Zahnärzte, die noch Vorsorgeaufwen- dungen geltend machen können, d. h., die noch „Luft“ haben zwischen den genannten 20.000/40.000 Euro und ihrem Pflichtbeitrag für das berufsständische Versorgungswerk. Die Basis-Rente lässt sich um einige Komponenten ergänzen. Besonders interessant ist sie in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn genauso wie bei der Haupt- versicherung kann der Zahnarzt auch die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen. Wer später einmal ausreichend Rente beziehen möchte, muss frühzeitig rechnen und sich beraten lassen. © DOC RABE Media - Fotolia.com

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