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Premiumpartner2012

149 Deutsche Ärzteversicherung – Versicherungsschutz haben sich darauf geeinigt, für die medizinischen und zahnmedizinischen Fachangestellten den Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung um linear 10 Euro monatlich zu erhöhen. Er beträgt künftig 30 Euro für Vollzeitkräfte und Auszubildende sowie 20 Euro für Teilzeitkräfte. Medizinische Fachangestellte können darüber hinaus höhere Arbeitgeberbei- träge zur betrieblichen Altersversorgung statt vermögenswirksamer Leistungen erhalten. Diese betragen ab dem 1. Juli für Vollzeitkräfte monatlich 66 Euro und für Teilzeitkräfte 38 Euro. Vorteile der„GesundheitsRente“ • Sie ist für den Arzt als Arbeitgeber wie auch für seine Mitarbeiterinnen finanziell gleicher- maßen attraktiv. • Sie bietet besondere Konditionen durch Gruppenverträge. • Die Fachangestellten können die Arbeitgeberbeiträge steuer- und sozialversicherungs- frei aufstocken. Der Nettoaufwand ist so wesentlich geringer als bei anderen Formen der Altersvorsorge. • Der Arbeitgeberanteil wird ebenfalls nicht durch Steuern und Sozialabgaben belastet. Ein Haftungsrisiko aus der betrieblichen Altersversorgung entfällt. Der organisatorische Aufwand ist gering. • Sie bietet Bindung und Motivation für das Praxisteam. Schicht III: Die Privat-Rente Eine andere Möglichkeit ist die Investition in die so genannte „dritte Schicht“, die „Privat- Rente“ und deren Kapitalanlageprodukte. Das sind private, fondsgebundene und konventi- onelle Renten- und Lebensversicherungen. Es ist eine der flexibelsten Anlagemöglichkeiten mit einer Reihe von wichtigen Vorteilen für die Realisierung individueller Wünsche. So kann das Guthaben sowohl als Rente wie auch als einmalige Kapitalzahlung ausgezahlt werden. Es lässt sich auch beleihen oder abtreten und kann als Immobilien- oder Praxisfinanzierung genutzt werden. In steuerlicher Hinsicht wird der Ertrag – das ist die Versicherungsleistung minus der Summe der gezahlten Beiträge – nur zur Hälfte besteuert, wenn er nach Vollendung des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird und die Laufzeit des Vertrages mindestens 12 Jahre beträgt. Ansonsten unterliegen die Erträge der Abgeltungssteuer. Im Gegensatz zu den Leistungen des Versorgungswerkes wird bei einer Rentenleistung aus einer privaten Rente lediglich der niedrigere Ertragsanteil besteuert. Ein Beispiel:

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