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Premiumpartner2012

177 DAISY Akademie + Verlag – Honorierungssysteme Abb. 5  Viele gute Gründe sprechen für eine Honorarvereinbarung (Quelle: DAISY). DAISY empfiehlt deshalb Zahnärzten, auch bei Fällen mit Steigerungsfaktoren zwischen 2,3 und 3,5 eine Honorarvereinbarung zu treffen, um sich abzusichern und Leistungen erstattet zu bekommen. Früher war dies erst bei Überschreiten des 3,5-fachen Satzes notwendig. Wie korrekte Begründungen inhaltlich aussehen sollten und in welchen Fällen Honorar- vereinbarungen notwendig sind, können Zahnärzte und Abrechnungshelferinnen im Rah- men der DAISY-Seminare lernen. Was ist was? Verlangensleistung und Analogie Welche Leistungen zählen abrechnungstechnisch zu den Verlangensleistungen und welche können analog berechnet werden? Diese Frage stellt sich häufig in der Praxis oder auch im Rahmen von Seminaren. Hier besteht also auf jeden Fall Klärungsbedarf. Daher möchten wir die Begriffe nachfolgend genauer erläutern. Wenn der Patient etwas „verlangt“ Gemäß § 1 Abs. 2 GOZ´12 darf der Zahnarzt Vergütungen nur für Leistungen berechnen, die nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst für eine notwendige zahnärztliche Versorgung

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