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Premiumpartner2012

157 Deutsche Apotheker- und Ärztebank – Finanzdienstleistungen tere Produkte auf den Markt kommen. Der jährliche Abschreibungsbetrag errechnet sich, indem man die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer des Geräts teilt. Wird die Investition finanziert, müssen auch die Soll- zinsen für den entsprechenden Kredit berücksichtigt werden. Darüber hinaus gehen die Kosten für Repa- ratur, Wartung und Versicherung des Geräts sowie für eventuelle zusätzliche Mitarbeiter und Räumlichkeiten, die zur Bedienung bzw. Aufstellung des Geräts benötigt werden, in die Berechnung ein. 2. Im zweiten Schritt wird die Anzahl der Untersuchungen kalkuliert, die für einen rentablen Betrieb des Geräts erforderlich sind. Dazu muss zunächst vom Honorar, das für eine Leistung abgerechnet werden kann, das jeweilige Verbrauchsmaterial sowie ein Sicherheitsabschlag abgezogen werden. Letzterer ist deshalb wichtig, weil das Honorar lediglich einen Durch- schnittswert darstellt und die Schwankungen beträchtlich sein können. Der Sicherheitsab- schlag fungiert somit als Risikopuffer gegen geringere Einnahmen. 3. Aus dem so berechneten bereinigten Honorar je Leistung sowie den zuvor kalkulierten Fix- kosten lässt sich nun die Anzahl der jährlichen Behandlungen ermitteln, die zur Deckung der Fixkosten erforderlich ist. Mit anderen Worten: Käme das Gerät öfter zum Einsatz, rechnet sich die Investition. Im umgekehrten Fall sollte man von einem Kauf Abstand nehmen. Anhand des Ergebnisses kann man nunmehr sagen, ob die Investition aus betriebswirtschaftli- cher Sicht grundsätzlich sinnvoll ist. Abschreibung + Zinsen + Reparatur-/Wartungskosten + Versicherungen + (zusätzliche) Personalkosten + (zusätzliche) Raumkosten) = Fixkosten p.a. Fixkosten p.a. = erforderliche Leistungen p.a. Bereinigtes Honorar je Leistung Honorar je Leistung ./. Sicherheitsabschlag* ./. Verbrauchsmaterial je Leistung = bereinigtes Honorar je Leistung * mindestens 5 Prozent

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