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Premiumpartner2012

176 Agierenstattreagieren Abb. 3  Das Rechenbeispiel zeigt, dass gem. GOZ´88 für die gleichen Leistungen mehr Honorar berechnet werden konnte als nach der neuen GOZ´12. Außerdem liegen beide Werte immer noch deutlich unter dem für eine betriebswirtschaftlich fundierte Honorierung angesetzten Richtwert der HOZ (Quelle: DAISY). 2.161,25 € Abb. 4  Auch dieser Vergleich macht deutlich, welche Honorarverluste sich ergeben (Quelle: DAISY). Andererseits lässt die neue GOZ nach wie vor die Möglichkeit offen, bei besonders auf- wendigen Behandlungen die betriebswirtschaftlich notwendige Überschreitung des Durch- schnittsfaktors anzuwenden. Allerdings bedarf es hierzu einer überzeugenden Begründung.

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